Die Bützower Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 06.03.2023 in Beschluss Nr. BÜZ/0487/2023 die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow beschlossen.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Pflegeheim am Schloss - Haus III“ der Stadt Bützow. Mit dem Planungsverfahren sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines weiteren Standortes des Pflegeheims „Am Schloss“ geschaffen worden.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow wurde vom Landkreis Rostock mit Schreiben vom 18.04.2023 mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise wurden beachtet.
Die Erteilung der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft, damit am 04.05.2023.
Jedermann kann die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow einschließlich Begründung, Umweltbericht, der identisch ist mit dem Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Stadt Bützow, und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Bützow, Am Markt 1, Zimmer 1.10 während der Dienst- und Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Daneben kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB und die wirksam gewordene 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bützow einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amtes Bützow - Land unter https://www.buetzow.de/Dienste- und Leistungen /aktuelle Satzungen gemäß § 6 a Abs. 1 und 2 BauGB eingesehen werden.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB:
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bützow unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 12. Änderung des Flächennutzungsplans und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Bützow geltend gemacht worden sind.
Bützow, den 03.05.2023