Die Gemeindevertretung Warnow hat in ihrer Sitzung am 17.04.2023, im Beschluss Nr. WAR/0138/2023, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Naturnahe Gärten Warnow" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet liegt nördlich des Neubaugebietes in der Ortslage Warnow und südlich der Bahnlinie Blankenberg-Bützow. Derzeit befinden sich dort eine Reihe von Gartenparzellen und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland). Planungsziel ist die Entwicklung weiterer Gartenparzellen und einiger Wochenendhausgrundstücke. Im überwiegenden Teil des Geltungsbereiches soll eine private Grünfläche mit der Nutzung Dauerkleingärten festgesetzt werden. Ergänzt werden soll eine Fläche für gemeinschaftliche Nutzungen. Auf einer Teilfläche soll ein Sondergebiet für Erholung gemäß § 10 Baunutzungsverordnung mit Nutzung als Wochenendhausgebiet ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 10/20 und 90/1 in Flur 1 der Gemarkung Warnow sowie einen Teilbereich des Wegeflurstücks 16/1. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 3,7 ha.
Das Plangebiet wird begrenzt:
| Im Norden: | durch die Bahnlinie zwischen Blankenberg und Bützow und das Wohngrundstück „Am Bahnhof 117“ |
| Im Süden: | durch die Gartenparzellen auf Flurstück 90/34 nördlich des Neubaugebietes |
| Im Osten: | durch das Wegeflurstück 16/1 (führt zum Wohngrundstück Am Bahnhof 117) |
| Im Westen: | durch die Kreisstraße K5 nach Eickhof bzw. Wendorf |
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer 1-monatigen öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen des Vorentwurfes durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de eingesehen werden.
Warnow, den 3. Mai 2023