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Bützower Landkurier
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Am Gutshaus Viezen“ der Gemeinde Bernitt

Die Gemeindevertretung Bernitt hat in ihrer Sitzung am 13.04.2023, im Beschluss Nr. BER/0132/2023, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Am Gutshaus Viezen“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 liegt im Ortsteil Viezen im Umfeld des Gutshauses in der Langen Straße 26. Die frühere Bebauung mit Nebengebäuden des Gutshauses ist nicht mehr vorhanden. Die Grundstücke liegen brach bzw. sind mit Tannen-/Fichtenkulturen bepflanzt. Der Grundstückseigentümer würde hier gern einige Wohngrundstücke entwickeln für eine Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern.

Da das Gutshaus unter Denkmalschutz steht und damit auch eine Bebauung im Umfeld an die Belange des Denkmalschutzes anzupassen ist, ist die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung nach § 34 oder § 35 BauGB nicht ausreichend, um dieses Vorhaben zu ermöglichen. Deshalb wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Es ist die Planungskategorie eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) vorgesehen.

Für den Ortsteil Viezen gibt es keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Der Bebauungsplan wird daher als selbstständiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Viezen und umfasst in der Flur 2 eine Fläche von ca. 1,7 ha.

Das Plangebiet wird begrenzt:

Im Norden:

durch das Grundstück des Gutshauses (Flurstück Nr. 80/2) und das Flurstück 81/1 (Wohnhaus)

Im Osten:

durch die Wohnbebauung der Flurstücke 97/1 (Lange Straße 21a) und 97/2 (Lange Straße 21)

Im Süden:

durch die Lange Straße und die nördliche Grenze des Flurstücks 85

Im Westen:

durch die Wohnbebauung Lange Straße 28a (Flurstück 86/1) und Lange Straße 30 (Flurstück 85) sowie das Flurstück 34/2 (Teichbiotop westlich der Langen Straße)

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist als öffentliche Auslegung der Planunterlagen über den Zeitraum von einem Monat vorgesehen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de eingesehen werden.

Lageplan des Geltungsbereichs

Bernitt, den 3. Mai 2023

Birgit Czarschka
Bürgermeisterin