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Bützower Landkurier
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Finanzamt Güstrow - Postfach - 18271 Güstrow

Dienstgebäude - Klosterhof 1 - 18273 Güstrow

Telefon: 03843 262-0

Fax: 03843 262-500

Aktenzeichen: LS04

Bekanntgabe über die Nachschätzung laut Bodenschätzungsgesetz in den Gemeinden Dreetz und Zepelin Gemarkung: Dreetz Peetsch und Zibühl sowie Zepelin und Oettelin

Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Güstrow wird innerhalb des Zeitraums 2024/2025 die Bodenschätzungsergebnisse von 1938 gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz der Gemeinden Dreetz und Zepelin in den o.g. Gemarkungen überprüfen.

Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für den Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen z.B. Aufgrabungen, zuzulassen.