Finanzamt Güstrow - Postfach - 18271 Güstrow
Dienstgebäude - Klosterhof 1 - 18273 Güstrow
Telefon: 03843 262-0
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Aktenzeichen: LS04
Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Güstrow wird innerhalb des Zeitraums 2024/2025 die Bodenschätzungsergebnisse von 1938 gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz der Gemeinden Dreetz und Zepelin in den o.g. Gemarkungen überprüfen.
Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für den Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen z.B. Aufgrabungen, zuzulassen.