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Bützower Landkurier
Ausgabe 5/2025
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
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Verwaltungsbericht des Bürgermeisters der Stadt Bützow vom 07.04.2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Liebe Gäste!

Die Stadt Bützow ist im Bereich der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit sehr gut aufgestellt. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Schulsozialarbeit ist in der Grundschule Bützow eine Stelle im Umfang von 30 Wochenstunden, derzeit besetzt mit Frau Schramm, eingerichtet. In der Regionalen Schule Bützow nimmt Herr Block die Aufgaben der Schulsozialarbeit in einem Stundenumfang von 35 Wochenstunden wahr. Für beide Stellen zahlt die Stadt zusammen mit dem Landkreis Rostock einen Zuschuss an den privaten Träger BILSE. Der Anteil der Stadt beträgt in 2025 insgesamt ca. 42.000,- €.

Die Jugendsozialarbeit wird in der Stadt durch die eigenen Einrichtungen - den Freizeittreff und das JugendDomizil - abgedeckt. Im Domizil werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Anke Dose mit aktuell 39 Wochenstunden, im Freizeittreff die Kinder und Jugendlichen durch Stefan Koch mit 35 Wochenstunden betreut.

Bereits im April 2024 hat die Stadtvertretung der Erweiterung des Stellenplanes um eine Stelle der mobilen Jugendsozialarbeit für Freizeittreff und Domizil zugestimmt. Eine Besetzung konnte trotzt intensiver Ausschreibungen jedoch erst zum 1. März dieses Jahres mit Herrn Johannes Uebel erfolgen. Die Personalkosten für diese drei Stellen betragen in 2025 ca. 175.000,- €.

Durch den Landkreis Rostock erhalten wir eine Förderung von ca. 123.000, €. Der Personalkostenanteil der Stadt Bützow beträgt somit knapp 50.000,- €. Zusätzlich werden durch die Stadt Bützow die Räumlichkeiten und die notwendigen Sachmittel bereitgestellt.

Insbesondere die Jugendsozialarbeit muss durch den Träger - die Stadt Bützow - thematisch gut betreut werden. Die Aufgaben werden immer vielfältiger und komplexer. Neben der Erfüllung der Vorgaben durch den Fördermittelgeber steht hier auch die Erarbeitung u. a. eines Kinderschutzkonzeptes an.

Insgesamt unterliegt der Kinder- und Jugendbereich auf Grund der nicht vorhersagbaren Entwicklung der Kinderzahlen starken Schwankungen. So wurde im letzten Jahr bei der Mitwirkung zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für 2025 bis 2027 von leicht sinkenden Kinderzahlen ausgegangen. Grundlage war die Prognose zur Bevölkerungsentwicklung der Firma wimes vom 09.11.2023. Seit März dieses Jahres liegen dem Landkreis Rostock jedoch aktualisierte Prognosedaten vor. In einzelnen Teilbereichen des Landkreises gibt es massive negative Abweichungen zur vorherigen Prognose. Bei uns zeigt sich dieser Trend jedoch noch nicht. Die Berechnung geht - zumindest bis 2027 - von konstanten und teils höheren Kinderzahlen im Vergleich zur ursprünglichen Prognose aus.

Sehr besorgniserregend ist jedoch der Abgleich mit der tatsächlichen Geburtenrate im Amt Bützow-Land. Wurden im Jahr 2021 noch 149 Kinder in unserem Amtsbereich geboren, so gingen diese in den Jahren 2022 bereits auf 118 Geburten und 2023 auf 101 Geburten zurück.

Im Jahr 2024 waren es jedoch nur noch 70 Geburten, ein Einbruch von über 50 % im Vergleich zu 2021. Kurzfristig spüren werden dies sowohl Tagesmütter als auch Kindertageseinrichtungen in ihren Krippen mit rückläufigen Anmeldungen. Inwieweit unter der absehbar schlechter werdenden Auslastungssituation die bestehenden Einrichtungen reagibel und auch dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sind, muss zum jetzigen Zeitpunkt abgewartet werden.

Abzuwarten bleibt natürlich auch, wie sich die Kinderzahlen in diesem Jahr und zukünftig entwickeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Öffnungszeiten unserer Verwaltung sowie des Bürger- und Tourismusbüros werden mit Wirkung zum 01.05.2025 vereinheitlicht und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Eine Analyse der Besucherzahlen und -ströme hat ergeben, dass die zusätzlichen Öffnungszeiten im Bürger- und Tourismusbüro - u. a. von 12:00 bis 13:00 Uhr zur Mittagszeit und an zwei Samstagen im Monat - nicht wie erhofft, angenommen wurden. Darüber hinaus haben die unterschiedlichen Öffnungszeiten bisweilen zu Irritationen bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt.

Daher werden die Öffnungszeiten der Kernverwaltung und des Bürger- und Tourismusbüros ab Mai 2025 wie folgt aufeinander abgestimmt:

Montag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ziel sind dabei einheitliche und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Sprechzeiten. Einzige Ausnahme bildet das Bürger- und Tourismusbüro weiterhin am ersten Samstag im Monat. Es wird an diesem Tag nach Terminabsprache geöffnet sein.

Die entsprechenden Aushänge und Beschriftungen sowie die Bereitstellung der Informationen über die Internetseite des Amtes Bützow-Land werden derzeit vorbereitet.

Darüber hinaus wird es auch im Passwesen zukünftig zu Änderungen kommen:

In der Passverordnung wurde festgelegt, dass ab dem 1. Mai 2025 nur solche Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden dürfen, die entweder in der Behörde erstellt oder vom Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Grund hierfür sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll.

Fotos für Pässe und Personalausweise werden daher ab dem 1. Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Das digitale Passbild wird in diesem Zusammenhang auch auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.

In unserem Hause gibt es bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit, das Passbild vor Ort machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich ab Mai 2025 also weiterhin entscheiden, ob sie das digitale Foto für ihr Ausweisdokument bei einem Fotografen oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen.

Wird das Bild im Fotostudio gemacht, muss dieses über gesicherte elektronische Übermittlungswege an die Verwaltung gesendet werden. Wie dies im Einzelnen zu erfolgen hat, ist durch den Gesetzgeber noch mitzuteilen.

Das aktuell in unserem Hause genutzte System stammt von einem privaten Anbieter, für das durch die Stadt Bützow in Abhängigkeit der Bilder- bzw. Nutzerzahlen Gebühren abgeführt werden müssen. Im Laufe des 2. Quartals 2025 wird auf ein neuartiges für die Verwaltung kostenfreies System der Bundesdruckerei umgestellt werden. Auch die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger für die Erstellung eines digitalen Passbildes im Hause werden voraussichtlich von 9,10 € auf 6,00 € gesenkt werden können.

Alte analoge Passbilder können - sofern für andere Zwecke noch hinreichend aktuell - dann noch für die Beantragung von Schwimm-, Angler- oder sonstigen Ausweisdokumenten verwenden werden.

THEMENWECHSEL - unsere baulichen Maßnahmen:

Der Bau der Regionalen Schule schreitet - nun auch sichtbar - voran. Das Dach des ersten der fünf Bauteile ist aufgesetzt, am zweiten wird gegenwärtig gearbeitet. Die Arbeiten an der Holzkonstruktion erfolgen in enger Abstimmung mit den Betonbauarbeiten. Die Firmen sind bemüht, den straffen Zeitplan für die Fertigstellung einzuhalten, ggf. werden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahen durch Einsatz von mehr Personal oder Anpassung der Technologie erforderlich. Weiterhin haben der Dachdecker sowie der Fassadenbauer die Arbeiten aufgenommen. Auch die Ausbaugewerke Heizung, Lüftung und Elektroverkabelung beginnen im Bauteil 1 mit ihren Leistungen.

Bei den bisherigen Vergaben konnte insgesamt der Kostenrahmen eingehalten werden. Aktuell steht ein letzter Förderantrag i. H. v. ca. 2 Mio. € beim LFI zur Bewilligung aus. Die Förderhöhe für das Schulgebäude mit einem Umfang von ca. 29 Mio. € wird sich auf ca. 17,5 Mio. € belaufen (= 60 %).

Der Fördermittelantrag für Bundesmittel aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zur Errichtung des Stadtteilparks inkl. schulischer Außenanlagen, welche mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,5 Mio. € geplant sind, ist in der finalen Abstimmung. Hier müssen wir davon ausgehen, dass ein Anteil von ca. 1.000 € nicht aus dem Bundesprogramm gefördert werden kann. Hierzu gibt es positive Signale zur Förderung dieses Anteils über Mittelumverteilungen aus dem Sondervermögen „Südliche Vorstadt“.

Nach jetzigem Stand könnte für die Außenanlagen in Summe eine Förderung i. H. v. ca. 4 Mio. € (= 74 %) erzielt werden.

Der vorfristige Maßnahmenbeginn zum Bau des Stadtteilparks wurde beantragt; die Unterlagen für die baufachliche Prüfung des Vorhabens sind vorbereitet. Da die wichtigsten Außenanlagen, die der Erschließung des Gebäudes dienen, wie z. B. die Zuwegung, die Bushaltestelle und der Bereich des Schulhofes bis zum Umzug der Schule fertiggestellt sein sollen, müssen auch diese Leistungen im 1. Halbjahr vergeben werden. Wir gehen davon aus, dass die Ausschreibung für die Gestaltung der Freianlagen im Mai am Markt platziert werden können.

Der Ersatzneubau des Brückenbauwerks BUE 003 in der Fritz-Reuter-Allee ist eines der zentralen Infrastrukturprojekte, das derzeit umgesetzt wird. Die Arbeiten gliedern sich in mehrere Lose, die schrittweise bearbeitet werden. Für die Baustelleneinrichtung wurden bereits umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden die notwendigen Baumfällarbeiten durchgeführt sowie die Baustelleneinrichtungsflächen hergestellt, um eine reibungslose Durchführung der weiteren Bauphasen sicherzustellen.

Das Los 2, das den Abbruch des bestehenden Brückenbauwerks umfasst, wurde ebenfalls bereits beauftragt. Derzeit befinden sich die Ausführungspläne der technischen Zeichnungen in der Prüfung durch einen Prüfingenieur.

Diese Prüfung ist notwendig, um die Freigabe für die Durchführung der Abbrucharbeiten zu erlangen. Sobald die Freigabe vorliegt, können die Arbeiten zügig beginnen.

Die Ausschreibung für das Los 3, das den Neubau des Brückenbauwerks umfasst, wird derzeit vorbereitet und soll in der 15. KW auf den Weg gebracht werden. Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer Meilenstein in diesem Projekt erreicht. Parallel zu den oben genannten Arbeiten erfolgt die Umverlegung der Trink- und Abwasserleitungen durch den Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband (WAZ). Diese Arbeiten sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Projekts und sollen bis zur 15. KW abgeschlossen sein.

Das Projekt verläuft planmäßig, sodass ein reibungsloser Übergang zwischen den einzelnen Bauphasen gewährleistet ist.

Die grundhafte Erneuerung des Andreassteiges, der sich im Sanierungsgebiet „Südliche Vorstadt“ befindet, steht mit der Gestaltungsplanung auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Ziel ist es, den Andreassteig umfassend zu modernisieren und an heutige Anforderungen anzupassen. Die Leistungsphasen 1 bis 3 wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. In diesen Phasen wurden unter anderem die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung durchgeführt.

Derzeit läuft die Ausschreibung für die Ingenieursleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, welche die Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung sowie Bauüberwachung umfassen. Diese Schritte sind essenziell, um eine qualitativ hochwertige Umsetzung sicherzustellen. Ziel ist es, bis Ende des Jahres 2025 die Bauleistungen auf den Markt zu bringen und anschließend - in Abstimmung mit den Erschließungsmaßnahmen des WAZ - mit der Umsetzung zu beginnen.

Das Bauprojekt Ausbau der Straße „Vor dem Rostocker Tor“ schreitet ebenfalls planmäßig voran. Die Leistungsphasen 1 bis 6, welche von der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe reichen, wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Ausschreibung für die Bauleistungen soll im Mai 2025 veröffentlicht werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist für September 2025 geplant.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist die Instandsetzung der wassergebundenen Wege in Bützow. Ziel dieser Maßnahme ist, die Wege wieder in einen funktionalen und verkehrssicheren Zustand zu versetzen sowie ihre langfristige Haltbarkeit zu gewährleisten. Derzeit wird das Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches als Grundlage für die Ausschreibung dient.

Die Ausschreibung für diese Maßnahme soll Anfang der 17. KW erfolgen. Die eigentlichen Instandsetzungsarbeiten sind für Mitte Mai geplant. Im Rahmen dieser Arbeiten werden insbesondere die Deckschichten erneuert sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen an Tragschichten und Entwässerungssystemen vorgenommen. Dies trägt dazu bei, sowohl die Nutzbarkeit als auch die Pflegeleichtigkeit der Wege langfristig sicherzustellen.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Damit schließe ich meine Ausführungen und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Christian Grüschow