Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!
Liebe Gäste!
Im Jahr 2026 wurden im Jugendclub Domizil bereits eine Reihe von Veranstaltungen, Aktionen und Freizeitangeboten umgesetzt. Diese orientieren sich an den Interessen der Jugendlichen und werden teilweise gemeinsam mit ihnen geplant und realisiert.
Zu den bisher durchgeführten Aktivitäten zählen u. a. der Karaoke-Abend im Domizil, der Besuch der Berufsmesse und das Dartturnier sowie ein von Jugendlichen organisiertes Billardturnier.
Der MitmachSamstag bündelte zudem mehrere Aktivitäten an einem Tag und bot Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Angebote auszuprobieren. Dazu gehörten u. a. das Tanzangebot „Tanzrebellen“, der Buchclub, der Dartclub sowie ein Karaoke-Angebot. Einige Veranstaltungen wurden mit Unterstützung engagierter Jugendlicher organisiert und umgesetzt.
Weiterhin stellt das ehrenamtliche Engagement junger Menschen eine wichtige Ergänzung zur hauptamtlichen Jugendsozialarbeit dar und trägt dazu bei, Angebote vielfältig und jugendnah zu gestalten.
Neben einzelnen Veranstaltungen spielen regelmäßige Angebote im Domizil eine wichtige Rolle. Diese ermöglichen Jugendlichen eine kontinuierliche Freizeitgestaltung und fördern soziale Kontakte sowie Beteiligung.
Zu den wiederkehrenden Angeboten zählen unter anderem:
| • | Interessengemeinschaft Dart |
| • | Kochangebot „Küchenchaoten“ |
| • | Buchclub |
| • | offene Freizeitangebote wie Kreativ-Workshops, Bewegungs- & Sportangebote |
Der Jugendclub Domizil verfügt über einen Clubrat mit derzeit 7 Mitgliedern, der sich aktiv in die Gestaltung des Alltags einbringt. Die Mitglieder beteiligen sich an der Planung von Veranstaltungen, bringen eigene Ideen ein und unterstützen bei der Umsetzung verschiedener Aktionen. Der Clubrat trägt damit wesentlich zur Beteiligung und Mitbestimmung der Jugendlichen im Domizil bei und zeigt ein hohes Maß an Engagement und Verantwortungsbereitschaft.
Die Zielgruppe des Jugendclubs Domizil umfasst Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von etwa 12 bis 26 Jahren. Die Besucherzahlen bewegen sich im Durchschnitt bei ca. 20 bis 25 Besucher:innen pro Tag. Freitags und an offenen Samstagen liegen die Besucherzahlen bei bis zu 55 bis 60 Jugendlichen. Die Teilnehmerzahlen bei speziellen Angeboten oder Veranstaltungen liegen in der Regel bei etwa zehn bis 15 Teilnehmenden.
Neben der offenen Jugendarbeit stellt auch die individuelle Unterstützung von Jugendlichen einen wichtigen Bestandteil der Arbeit im Domizil dar. Jugendliche nutzen den Jugendclub häufig als niedrigschwellige Anlaufstelle für persönliche Anliegen. Im Rahmen der Einzelfallarbeit werden u. a. Gespräche zu schulischen, familiären oder persönlichen Themen geführt. Bei Bedarf erfolgt Unterstützung bei Bewerbungen, Ausbildungsfragen oder der Kontaktvermittlung zu weiterführenden Beratungsstellen.
Der Jugendclub Domizil arbeitet auf Grundlage der geltenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben. Eine detaillierte Hausordnung bildet die Grundlage für das respektvolle und sichere Miteinander in der Einrichtung. Darüber hinaus befindet sich eine Kinderschutzkonzeption derzeit in Bearbeitung, um bestehende Standards weiter zu konkretisieren und die fachliche Grundlage der Arbeit weiter zu stärken.
Für das laufende Jahr sind zudem weitere Veranstaltungen und Aktionen geplant, darunter u. a.:
| • | Brennballturnier „FireRun“ für Jugendclubs sowie weitere Ferienaktionen und Ausflüge |
| • | „SommerSause“ - Tag der offenen Tür im Juli |
| • | zusätzliche Veranstaltungen und Beteiligungsangebote für Jugendliche |
Der Jugendclub Domizil stellt für viele Jugendliche in Bützow einen wichtigen Treffpunkt dar. Neben Freizeitangeboten bietet die Einrichtung Raum für Begegnung, Austausch und Beteiligung. Durch regelmäßige Veranstaltungen sowie offene Angebote wird eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen, Freizeit aktiv zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen. Seit Jahren ist das JugendDomizil damit eine der elementaren Säulen der Kinder- und Jugendarbeit in unserer Stadt.
Für die Interessensvertretung der Seniorinnen und Senioren trifft gleiche Aussage auf den Seniorenbeirat zu.
Vor gut zwei Jahren hat die Stadtvertretung über ein geändertes Alter zur Mitarbeit im Seniorenbeirat beraten. Ab der Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Mitarbeit im Beirat möglich. Das heißt: Bürgerinnen und Bürger ab dem Geburtsjahrgang 1971 könnten sich im Seniorenbeirat für die Bützower Seniorinnen und Senioren engagieren.
Betrachten wir die Jahrgangsspanne von 1971 (55. Lebensjahr) bis 1946 (80. Lebensjahr) zählen wir 2.919 Senioren in Bützow. Das entspricht 37 % der Gesamtbevölkerung Bützows. Legen wir die gleiche Jahrgangsspanne auf Kinder und Jugendliche (2025 bis 2000) kommen wir auf 1.343 Kinder und Jugendliche. Das entspricht 17 %.
Wichtig ist, jede Altersgruppe braucht ihre Interessenvertretung. Sowohl der Seniorenbeirat, der im letzten Jahr sein 25-jähriges Bestehen feierte, als auch der Kinder- und Jugendrat, der sich im letzten Jahr neu gründete, sind mit starken Vorsitzenden und ihren Vorständen/Mitgliedern präsent und aktiv.
Der Seniorenbeirat veranstaltete an den vergangenen Tagen mit der 1. Bützower Seniorenwochenende ein umfangreiches Programm mit Wanderungen, Lesungen, Kaffeetafel und Konzert.
Darüber hinaus ist die Agenda des Seniorenbeirates fortwährend sichtbar mit den Fahrten der kurzen Wege und auch gemeinsamen Café-Nachmittagen.
Ebenso präsent und aktiv sind die Mitglieder des Kinder- und Jugendrates. Regelmäßige Sitzungstermine hier im Saal, Beteiligungen auf Kreis- und Landesebene und das Initiieren besonderer Formate wie z. B. ein gemeinsamer Pizza-Abend zum Austausch, der gerade im KaMa, stattfindet, sind sichtbar und erlebbar.
Aktuelles zur Arbeit der Beiräte finden Sie immer auf unserer Webseite, auf dem Instagram-Account des Kinder- und Jugendrates sowie demnächst auf dem Facebook-Account der Stadt.
Beide Beiräte sind wesentlicher Teil unser Stadtgesellschaft und bedürfen der Anhörung und Beteiligung. Sie beteiligen sich als Gremien ebenso auch an den Formaten, die wir als Verwaltung durchführen.
Aktuell läuft die 6. Vorschlagsphase des Bürgerhaushaltes mit dem neuen Format „Büzonderwonderkinderkasse“. Beide Beiräte haben Vorschläge entwickelt und sie bereits eingereicht. Darüber freuen wir uns sehr.
Ganz besonders freuen wir uns über die Begeisterung und Teilnahme vor allem der beiden Grundschulen und Horte. Auch die weiterführenden Schulen und die Schulen mit Förderschwerpunkt natürlich nebst unseren städtischen Freizeiteinrichtungen dem Freizeittreff und dem Domizil, greifen das Beteiligungsformat auf, bewerben und verteilen es und begleiten das Erarbeiten von Vorschlägen.
5.000,- EUR je Vorschlag, insgesamt 15.000,- EUR stehen für die Büzonderwonderkinderkasse zur Verfügung. 35.000,- EUR für den Bürgerhaushalt. Noch bis zum 30.04. ist Zeit, Vorschläge einzureichen. Vorschlagskarten finden Sie auf Ihrem Platz, nehmen Sie sie gerne mit in Ihren Freundeskreis, Ihre Familien und/oder Verein. Selbstverständlich können Vorschläge auch mittels Onlineformular eingereicht werden. Der Link dazu ist auf der Startseite von www.buetzow.de zu finden.
Im Juli werden wir wieder alle Vorschläge kommentieren, veröffentlichen und auch die Abstimmungszeiträume bekanntgeben.
Unser Beteiligungsformat ist (immer noch) etwas ganz Büzonderes!
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen mein Fachbereich gerne zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
bereits seit Mitte des Jahres 2023 sind wir intensiv damit beschäftigt, die in § 6 EEG geregelte Beteiligung der Gemeinden durch die Anlagenbetreiber umzusetzen. Danach können Gemeinden einen Anteil von 0,2 Cent pro Kilowattstunde der eingespeisten Strommenge erhalten. Dazu wurden alle Anlagenbetreiber, deren Windenergieanlagen in einem Umkreis von 2,5 km in und um Bützow liegen, angeschrieben und um den freiwilligen Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung gebeten. Von den 33 betroffenen Anlagen konnten für 24 Anlagen Verträge abgeschlossen werden, für 3 Anlagen wurde der Vertragsabschluss abgelehnt und bei 3 weiteren Anlagen handelt es sich nicht um EEG-Anlagen, so dass ebenfalls kein Vertrag abgeschlossen werden konnte. Mit den Anlagenbetreibern von 3 weiteren Anlagen sind wir noch im Gespräch für einen Vertragsabschluss.
Auch die Betreiber von Freiflächen-Photovoltaikanlagen können Verträge mit der Standortgemeinde nach § 6 EEG abschließen. Auch hier erhalten die Gemeinden einen Anteil von 0,2 Cent pro Kilowattstunde der eingespeisten Strommenge. Für eine der zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen konnte ein Vertrag zur Beteiligung abgeschlossen werden. Der weitere Betreiber hat einen Vertragsabschluss abgelehnt.
Ein Dank gilt an dieser Stelle allen Anlagenbetreibern, die die Kommunen mit Abschluss der Verträge nach § 6 EEG aktiv unterstützen.
Insgesamt nahm die Stadt Bützow aus allen bestehenden Verträgen im Jahr 2024 insgesamt 22.371,- EUR und im Jahr 2025 insgesamt 26.349,- EUR ein.
Für diese „Altanlagen“ können wir leider nicht vom bereits seit 2016 bestehenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz (BüGembeteilG M-V) profitieren. Aber auch die in letzter Zeit errichteten Windkraftanlagen zeigen, dass eine echte Beteiligung der Gemeinde an Windkraftanlagen schwer umzusetzen ist. Mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 1 Abs. 3 BüGembeteilG werden die gesetzlich geregelten Beteiligungen für Bürger und Kommunen aus dem Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz in der Praxis durch Ausnahmegenehmigungen des Wirtschaftsministeriums oft ausgehebelt.
Alleine drei Fälle der Ausnahmegenehmigung betreffen die Stadt Bützow, aber auch die angrenzenden Nachbargemeinden, direkt. In den Einzelgenehmigungen ist zu erkennen, mit welchen unterschiedlichen Regelungsinhalten und finanziellen Ausgestaltungen die Ausnahmegenehmigungen erstellt werden. In allen diesen Fällen, in denen Anträge auf Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern gestellt wurden, wurden wir als betroffene Stadt nicht angehört.
Die Auswirkungen aus der Neufassung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes BüGem 2.0 im März 2026 werden wir weiter kritisch beobachten.
Sehr geehrte Anwesende,
THEMENWECHSEL - unsere baulichen Maßnahmen:
Von außen sichtbar und gut erkennbar, gehen die Bauarbeiten beim Neubau der Regionalen Schule deutlich voran. Im Schulhofbereich und am Parkplatz werden die Flächen angelegt. Die ersten Bepflanzungen sind ausgeführt und der noch verbleibende Auftrag für die Fahrradständer und die Mülleinhausungen ist ausgelöst.
Auch am Gebäude selbst gehen die Arbeiten intensiv voran, wobei es leider zu Störungen im Bauablauf kam. Ein Wasserschaden, der durch eine undichte Verbindung der Fernwärmezuleitung entstanden ist, hat zu Schäden im Estrichbereich und beim Trockenbau geführt. Hauptsächlich im Eingangsbereich, in der Aula und der Ausgabeküche mussten umfangreiche Trocknungsarbeiten ausgeführt und einige bereits fertiggestellte Teilarbeiten erneuert werden. Der Trocknungsprozess ist nun abgeschlossen, so dass die weiteren Arbeiten kontinuierlich folgen können.
Ein immer noch weiteres schwieriges Gewerk ist der Trockenbau. Hier kam es bereits in der Vergangenheit zu Verzögerungen, die auch die nachfolgenden Gewerke behinderten. Im letzten Monat musste die Firma leider Insolvenz anmelden. Um die Fertigstellung des gesamten Vorhabens nicht zu gefährden, muss hier eine kurzfristige Lösung geschaffen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass dieses gelingen wird.
Die Leistungen im Heizungs- und Lüftungsbereich sind im Hauptgewerk größtenteils abgeschlossen. Um die notwendigen Prüfungen an diesen Anlagen ausführen zu können, müssen alle staubrelevanten Leistungen im Gebäudeinneren bis Ende Mai abgeschlossen sein.
Im Gewerk des Lüftungsbaus hat es während der Bauphase einige Verschiebungen zum Beispiel durch Massenmehrungen und die Winterbaumaßnahmen gegeben, so dass hier mit Mehrkosten von ca. 500.000,- EUR gerechnet werden muss.
Auch im Bereich der Elektroinstallation und der Informationstechnik sind Differenzen in dieser Größenordnung zu erwarten, die auch hier durch Massenmehrungen, Anpassungen von Verteilungen und Installationsmaterial und die zusätzliche Ausstattung in den Werkkabinetten sowie Beschleunigungsmaßnahmen zum Bauablauf verursacht sind.
Gegenwärtig ist jedoch die Einhaltung des Gesamtbudgets noch nicht gefährdet.
Auch die Maler-, Fußbodenbelags- und Tischlerarbeiten gehen kontinuierlich voran und mit der Ausstattung der Fachunterrichtsräume wurde bereits begonnen.
Nach jetzigem Stand ist die feierliche Einweihung und Übergabe des Schulgebäudes für den 20. August geplant.
Erneuerung des Straßenzuges "Vor dem Rostocker Tor"
Wie vormals bereits berichtet, hat die Stadt Bützow aufgrund der festgestellten Planungsmängel und wiederholten mangelhaften Kommunikation das Vertragsverhältnis mit dem bisherigen Planungsbüro gekündigt. Die Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse wurden durch ein nun neu beauftragtes externes Ingenieurbüro vollständig überarbeitet und neu erstellt. Auf Grundlage der überarbeiteten Planung erfolgte die erneute Ausschreibung der Bauleistungen für Los 1 (Herstellung Regenwasserleitung einschließlich RISTWAG-Anlage). Die Ausschreibung wurde erfolgreich durchgeführt; die Submission und Auswertung der eingegangenen Angebote sind abgeschlossen; der Zuschlag ist erfolgt.
Die Baumaßnahme wird ab dem 11. Mai 2026 unter Vollsperrung des Straßenzuges durchgeführt. Die voraussichtliche Bauzeit erstreckt sich bis August 2027. Eine entsprechende Information der Anwohner erfolgt alsbald.
Grundhafte Erneuerung des Straßenzuges "Andreassteig"
Die Genehmigungsplanung wurde mittlerweile durch alle beteiligten Träger öffentlicher Belange geprüft und bestätigt. Die Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde steht noch aus; hierfür läuft eine Frist bis zum 28. April 2026. Nach Eingang der naturschutzrechtlichen Genehmigung kann das Genehmigungsverfahren als abgeschlossen betrachtet werden.
Die Ausschreibung der Bauleistungen soll planmäßig Ende Mai/Anfang Juni 2026 am Markt platziert werden. Der Baubeginn ist voraussichtlich für September 2026 vorgesehen.
Die Baudurchführung erfolgt in zwei Bauabschnitten: Im ersten Bauabschnitt, der sich im Bereich der vorhandenen Bebauung befindet, werden vorrangig die Kanalbauarbeiten ausgeführt. Der zweite Bauabschnitt in Richtung Sporthalle beginnt voraussichtlich im September 2026. Erfreulicherweise konnten dafür erfolgreich Fördermittel eingeworben werden.
Die Ausschreibung der Planungsleistungen für die grundhafte Erneuerung des Verbindungsweges Andreassteig-Vierburgweg wurde erfolgreich durchgeführt und die Leistungen beauftragt. Die Entwurfsplanung soll bis Ende Juni 2026 vorliegen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Notwendigkeit einer Abscheideanlage für das gesamte Gebiet "Südliche Vorstadt" ist der Abbruch des maroden Garagenkomplexes erforderlich. Diese Maßnahme ist Voraussetzung für die fachtechnisch korrekte Umsetzung der geplanten Entwässerungslösung. Nach bestätigter Entwurfsplanung wird das Projekt in die nächsten Leistungsphasen (LPH 4-9) überführt.
Die Abbrucharbeiten des Brückenbauwerkes BUE 003 am Gummiweg wurden mit Ablauf der Kalenderwoche 13 vollständig und planmäßig abgeschlossen. Der Rückbau umfasste die Demontage des Überbaus, den Abbruch der Widerlager und Strompfeiler sowie die Entfernung der Larssen-Pfähle mittels thermischen Brennschneidens durch ein Tauchunternehmen. Das Bestandsbauwerk ist vollständig zurückgebaut; der Gewässerbereich ist für die Neubauarbeiten freigegeben.
Die Baustelle befindet sich derzeit in der Beräumungs- und Herrichtungsphase für den Neubau. Der Stahlüberbau wird parallel dazu in einer externen Fertigungshalle durch die Holger Roock GmbH vorgefertigt und vor dem Einbau durch einen Prüfstatiker sowie das Planungsbüro WKC GmbH (Rostock) abgenommen. Gleichzeitig werden auf der Baustelle die neuen Widerlager in Stahlbetonbauweise hergestellt. Der Einbau der neuen Brücke ist für August/September 2026 vorgesehen. Im direkten Anschluss daran erfolgt die Herstellung des Brückenanschlusses an das vorhandene Geh- und Radwegenetz. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist für Ende Oktober 2026 geplant.
Für das Bauvorhaben "Radweg Bützow - Tarnow" mussten ebenfalls Planungsleistungen in Frage gestellt werden. Im Rahmen der fachlichen Prüfung der vorliegenden Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse wurden jedoch erhebliche Mängel festgestellt.
Das Vorhaben befindet sich erneut in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Die im Rahmen der vorangegangenen Prüfung festgestellten Mängel – insbesondere fehlerhafte Mengenermittlungen, nicht abgestimmte Materialvorgaben sowie überhöhte Einheitspreise – konnten vollständig identifiziert, dokumentiert und in Abstimmung mit allen Beteiligten beseitigt werden. Das fehlerhafte Leistungsverzeichnis wird nun grundhaft überarbeitet und die Ausführungsplanung entsprechend angepasst.
Ziel ist es, die Leistungsphasen 5 und 6 bis Ende August 2026 fertigzustellen, sodass die überarbeiteten Planungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse anschließend an das Straßenbauamt Stralsund übergeben werden können. Im Anschluss daran kann die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Straßenbauamt vorbereitet und eingeleitet werden.
Für das Bauvorhaben „Sanierung Wolker Chaussee“ befinden sich derzeit zwei Leistungsverzeichnisse in der Erarbeitung: zum einen für den 1. Bauabschnitt der Deckensanierung (von der Kreuzung Schwaaner Straße bis etwa zur Höhe der Zufahrt Jägersteg), zum anderen für die Sanierung des begleitenden Geh- und Radweges.
Beide Ausschreibungen sollen planmäßig in der 18. Kalenderwoche 2026 am Markt platziert werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist für die 24. Kalenderwoche 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Bützow ist es das Ziel, den baulichen Zustand des Objektes nachhaltig zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten sowie die langfristige Funktionsfähigkeit der Einrichtung sicherzustellen. Mehrere Maßnahmen werden dafür gebündelt: die Sanierung der Fassade, die statische Ertüchtigung der Hoftreppe sowie Maßnahmen im Innenbereich.
Im Bereich der Fassadensanierung wurde die Ausschreibung bereits durchgeführt. Derzeit befinden wir uns in der Angebotsphase, die eingehenden Angebote der Fachfirmen werden gegenwärtig erwartet und werden nach Eingang einer eingehenden Prüfung unterzogen. Hinsichtlich der Eingangsanlage, bestehend aus Treppe mit Podest, haben die ersten Fachfirmen das Objekt bereits besichtigt und die notwendigen Grundlagen für die Angebotserstellung ermittelt. Das entsprechende Leistungsverzeichnis wird aktuell erarbeitet und soll zeitnah als Grundlage für die förmliche Ausschreibung dienen.
Für die Sanierung beziehungsweise Instandhaltung des Bodens im Bereich der Werkstatt ist vorgesehen, dass in der 18. Kalenderwoche eine Begehung durch einen Fachbetrieb durchgeführt wird. Im Anschluss an die Besichtigung wird ein entsprechendes Angebot erstellt, welches als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen dienen soll.
Die Maßnahmen werden kontinuierlich vorangetrieben, um eine zügige Umsetzung der Sanierungsarbeiten noch in diesem Jahr sicherzustellen und den Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr langfristig auf einem zeitgemäßen und sicheren Niveau zu gewährleisten.
Was gibt es zum Glasfaserausbau Neues zu berichten?
In Bützow und dem Amt Bützow-Land soll der Glasfaserausbau voranschreiten.
Die Deutsche Telekom wird den geförderten als auch eigenwirtschaftlichen Ausbau noch in diesem Jahr starten. Dies betrifft insbesondere die Anschlüsse, die bisher nicht bis Glasfaser versorgt werden.
Die Vorvermarktungsphase beginnt am 27. April. Ab diesem Zeitpunkt können alle Bürgerinnen und Bürger, deren Haushalte im Ausbaugebiet liegen, einen Glasfasertarif buchen. Der Baustart ist für Juli 2026 geplant.
Um die Bewohner bestmöglich zu informieren, hat die Telekom bereits einen Informationstruck für den Glasfaserausbau beim Einkaufsmarkt familia geplant und für die Kalenderwoche 25 organisiert. Darüber hinaus sind gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltungen mit der Verwaltung geplant. Konkrete Termine sind dazu noch abzustimmen. Die entsprechenden Informationen werden wir auf unserer Internetseite als auch im Amtsblatt kommunizieren.
Für Liegenschaften der Stadt, die für den Ausbau relevant sind – sprich noch keinen Glasfaseranschluss besitzen – werden wir eine entsprechende Adressliste vorbereiten und übersenden. Dies betrifft u. a. die Feuerwehr, das Krumme Haus, Jugendclub Domizil und die Miniaturstadt.
Zur Nutzung der modernen Glasfaser-Hausanschlüsse haben die Deutsche Telekom und 1&1 einen umfänglichen Kooperationsvertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass das bundesweites Glasfaser-Transportnetz von 1&1 mit den Ortsnetzen der Telekom gekoppelt werden, um so auch innovative Glasfaser-Produkte von 1&1 anzubieten.
Als komplementäre Netzpartner stellen 1&1 und Deutsche Telekom aussagegemäß sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger eine zeitgemäße Angebotsvielfalt erhalten und aus verschiedenen Offerten das jeweils am besten geeignete Angebot wählen können.
Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!
Damit schließe ich meine Ausführungen zu Tätigkeiten unserer Verwaltung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!