Die Gemeindevertretung Rühn hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 im Beschluss Nr. RÜH/0088/2023 den geänderten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rühn "Zwischen der Bützower Straße und dem Sandsteig" gebilligt.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden des geänderten Entwurfes wird die Abgabe der Stellungnahmen auf den Inhalt gegenüber der vorangegangenen Entwurfsplanung beschränkt gemäß § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Zur sachgerechten Berücksichtigung der vorgetragenen Belange wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 wie folgt geändert. Die vorgesehenen Erweiterungen bei Baugrenzen und die Erhöhung der Grundflächenzahl bleiben erhalten. Die Festsetzung der Grünfläche anstelle der beiden Wohnbaugrundstücke wird zurückgenommen und der bauplanungsrechtliche Stand des Ursprungsplan (Festsetzung als reines Wohngebiet) wiederhergestellt.
Das Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird ebenfalls abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für den Zeitraum von einem Monat. Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des vorliegenden Entwurfes. Diese können schriftlich an die Gemeinde Rühn, Amt Bützow-Land, Am Markt 1, 18246 Bützow gerichtet werden oder auch per E-Mail an bauleitplanung@buetzow.de. Stellungnahmen können auch während der Dienststunden direkt im Rathaus zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Rühn unberücksichtigt bleiben können.
Der geänderte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Rühn "Zwischen der Bützower Straße und dem Sandsteig", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Text Teil B) sowie der Begründung liegen in der Zeit vom
15.06.2023 bis zum 18.07.2023
im Bützower Rathaus, Am Markt 1, 18246 Bützow, im Eingangsfoyer, während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zur Einsichtnahme aus.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich werden die Bekanntmachung und die Planunterlagen auf der Internetseite www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren sowie auf dem Landesportal https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene veröffentlicht.
Lageplan: Geänderter Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Rühn „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn
Rühn, den 07.06.2023