Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 in Beschluss Nr. BÜV0616/2024 den fortgeschriebenen Lärmaktionsplan (4. Stufe) gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG beschlossen. Die europäische Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn Einwohner und Einwohnerinnen Lärm insbesondere durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind, der bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Den ersten Lärmaktionsplan hat die Stadt Bützow im Jahr 2013 aufgestellt. Alle 5 Jahre ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und fortzuschreiben.
| Der Lärmaktionsplan umfasst: | |
| • | eine Beschreibung des betrachteten Gebiets, |
| • | die Zusammenfassung der Daten der Lärmkarte, |
| • | die Zahl der betroffenen Personen und |
| • | das Aufzeigen von kurz- und langfristigen Lösungsmöglichkeiten. |
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgte im Zeitraum vom 06.03.2024 bis zum 15.04.2024. Betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Zeitraum ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die vorliegenden Stellungnahmen sind mit Beschluss Nr. BÜZ/0615/2024 abgewogen worden. Der verabschiedete Lärmaktionsplan kann unter www.buetzow.de eingesehen werden.
Bützow, den 5. Juni 2024