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Bützower Landkurier
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB)

Die Gemeindevertretung Rühn hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 in Beschluss Nr.: RÜH/108/2023 die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom Landkreis Rostock mit Schreiben vom 15.04.2024 mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise wurden beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zwischen der Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. l. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zwischen der Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) tritt mit Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung in Kraft, damit am 06.06.2024.

Jedermann kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Zwischen der Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich Begründung ab diesen Tag in der Stadtverwaltung Bützow, Am Markt 1, Zimmer 1.10 während der Dienst- und Öffnungszeiten sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Daneben kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs 3 BauGB und die wirksam gewordene Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) auf dem zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amtes Bützow-Land unter https://www.buetzow.de/ gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB eingesehen werden.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 BauGB

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rühn unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“ der Gemeinde Rühn sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Rühn geltend gemacht worden sind.

Lageplan:

Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Rühn über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1“Zwischen Bützower Straße und Sandsteig“

Rühn, den 05.06.2024