Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Belitz hat am 07.05.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Groß Belitz“ künftig mit der Nummerierung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 fortzuführen. In derselben Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Groß Belitz“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 inkl. örtlicher Bauvorschriften mit dem dazugehörigen Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit
vom 17.06.2024 bis zum 19.07.2024
auf der Internetseite des Amtes Bützow-Land unter folgender URL veröffentlicht. https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/
Zudem sind die Unterlagen im Bau- und Planungsportal des Landes M-V unter https://www.bauportal-mv.de/ einsehbar.
Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Vereinbarung (Tel. 038461 50-223) auch zu anderen Zeiten erfolgen.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@buetzow.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme aus:
| 1. | Umweltbericht (Verfasser: biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, Bützow, 04/24) |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Verfasser: biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, Bützow, 04/24) |
| 3. | Vorprüfung auf Natura 2000 Verträglichkeit gem. § 34 BNatSchG (Verfasser: biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH, Bützow, 04/24) |
| 4. | Blendgutachten (Verfasser: Sonnwinn, Moorrege, 04/24) |
| 5. | Bodenschutzkonzept (Verfasser: Grund Auf Ingenieurbüro, Plaaz, 04/24) |
Es sind folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| 6. | Landkreis Rostock, Untere Bodenschutzbehörde vom 30.01.2024 |
| 7. | Landkreis Rostock, Untere Denkmalschutzbehörde vom 16.01.2024 |
| 8. | Landkreis Rostock, Untere Immissionsschutzbehörde vom 22.01.2024 |
| 9. | Landkreis Rostock, Untere Naturschutzbehörde vom 05.02.2024 |
| 10. | Landkreis Rostock, Untere Wasserbehörde vom 08.02.2024 |
| 11. | Forstamt Schlemmin vom 25.01.2024 |
| 12. | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg vom Februar 2024 |
| 13. | Warnow- Wasser- und Abwasserverband vom 30.01.2024 |
| 14. | Private Stellungnahme ohne Datum |
| 15. | Private Stellungnahme vom 13.01.2024 |
| 16. | Private Stellungnahme vom 10.02.2024 |
| 17. | Private Stellungnahme vom 10.02.2024 |
| 18. | Private Stellungnahme vom 10.02.2024 |
Übersicht über die relevanten umweltbezogenen Themen
| Schutzgut | Aussagen zum Schutzgut | Informationen unter: |
| Mensch | Die Einflüsse des Planvorhabens auf das Schutzgut Mensch wurden untersucht. Die Auswirkungen der Planung sind von geringem Ausmaß. | 1., 4., 8., 16., 17., 18. |
| Tiere | Das Schutzgut Tiere wurde untersucht. Innerhalb des Plangebietes sind geschützte Arten vorhanden, die durch die Planung jedoch nicht gefährdet werden. Durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere als gering eingestuft. | 1., 2., 9. |
| Lebensraumfunktion / Biologische Vielfalt | Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt wurden untersucht. Es sind geringe bis mittlere Auswirkungen zu erwarten. | 1., |
| Gesetzlich geschützte Bäume und Biotope | Innerhalb des Plangebietes befinden sich gemäß § 18 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Einzelbäume sowie eine nach § 19 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Baumreihe. Des Weiteren befinden sich im Plangebiet nach § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Biotope. | 1., 9., 11., 15. |
| Boden | Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht. Es ist mit keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu rechnen. Über entsprechende Festsetzungen sowie geeignete Kompensationsmaßnahmen werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen. | 1., 5., 6. |
| Wasser | Der Einfluss der Planung auf das Schutzgut Wasser wurde geprüft. Das Plangebiet gehört zum Wasserschutzgebiet III Warnow-Rostock (MV_WSG_1938_08). Angrenzend an das Plangebiet befinden sich zwei Fließgewässer. Durch die Planung wird eine geringe bzw. keine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser gesehen. | 1., 10., 12., 13. |
| Fläche, landschaftlicher Freiraum | Das Schutzgut Fläche und landschaftlicher Freiraum wurden untersucht und bewertet. Durch die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage gehen Freiflächen verloren. Die Einstufung der Freiräume wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt. | 1., 15. |
| Klima / Luft | Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima / Luft wurde untersucht und bewertet. | 1. |
| Kultur- und Sachgüter | Im Plangebiet befinden sich drei Bodendenkmale. Durch die Planung werden die Bodendenkmale nicht beeinträchtigt. | 1., 7., |
| Landschaft, Landschaftsbild | Der Einfluss des Vorhabens auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Das Landschaftsbild wird im Rahmen der multifunktionalen Kompensation ausgeglichen. | 1., 14., 15., 18. |
| Schutzgebiete / Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete | Internationale und nationale Schutzgebiete befinden sich angrenzend an das Plangebiet. Es wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. | 1., 3. |
Klein Belitz, den 05.06.2024
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der
Gemeinde Klein Belitz