Die Gemeindevertretung Jürgenshagen hat in ihrer Sitzung am 15.05.2024 im Beschluss Nr.: JÜG/0225/2024 beschlossen, nach Überprüfung der örtlichen Situation entsprechend den vorliegenden Lärmkarten gemäß EU-Umgebungsrichtlinie 2009/49 EG Stufe 4 und unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Straßenabschnitt Bundesautobahn A 20 keinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Entsprechend § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BISchG) haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden alle 5 Jahre zu überprüfen, ob die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Lärmaktionsplanung besteht. Die Überprüfung der Lärmaktionsplanung wurde schon im Jahre 2013 und 2018 durch die Gemeinde Jürgenshagen durchgeführt. In diesen Jahren wurde kein Lärmaktionsplan in der Gemeinde Jürgenshagen aufgestellt.
Die vorliegenden Lärmkarten (Stufe 4), erstellt durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (August 2022), wurden vom 03.04.2024 bis zum 06.05.2024 im Foyer des Bützower Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Bützow www.buetzow.de öffentlich ausgelegt.
Anhand der Auswertung der Datenerhebung aus dem Jahre 2022 erkennt man, dass die Bewohner im Vergleich zu der vorangegangenen Datenerhebung 2017 keine weiteren erhöhten Lärmquellen ausgesetzt sind. Einwände von Bürgern aus der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen nicht vor.
Der Beschluss Nr.: JÜG/00225/2024 der Gemeindevertretung Jürgenshagen in seiner Sitzung am 15.05.2024 wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Beschluss Nr.: JÜG/0025/2024 unter www.buetzow.de eingesehen werden.
Jürgenshagen den, 05.06.2024