Titel Logo
Bützower Landkurier
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Klein Belitz

Geltungsbereich Innenbereichssatzung Klein Belitz

Geltungsbereich Innenbereichssatzung Groß Belitz

Geltungsbereich Innenbereichssatzung Neukirchen

Geltungsbereich Innenbereichssatzung Reinstorf

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen für die Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Reinstorf und Neukirchen der Gemeinde Klein Belitz“

Die Gemeindevertretung Klein Belitz hat 2021 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung der Gemeinde Klein Belitz für die Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Reinstorf und Neukirchen, die 1997 rechtskräftig wurde, einzuleiten.

Ziel der Planung ist es, mit der Einbeziehung weiterer Außenbereichsflächen sowie Änderungen von Festsetzungen im Innenbereich der Ortsteile den Bedarf an Bauplätzen im Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde für die nächsten Jahre zu decken. Die Reserven an bebaubaren Flächen im Innenbereich der Gemeinde Klein Belitz sind nahezu vollständig erschöpft.

Da die Katastergrundlage der Ursprungssatzung sich als veraltet erwiesen hat, führt die Gemeinde Klein Belitz nun kein Änderungsverfahren, sondern ein Verfahren zur Neuaufstellung der Satzungen zur Klarstellung und Ergänzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Reinstorf und Neukirchen auf aktueller Katastergrundlage durch. Dementsprechend wird in dem Verfahren die Ursprungssatzung gleichzeitig aufgehoben. Für jeden der genannten Ortsteile soll es zukünftig eine eigenständige Satzung über die Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) geben. Die Satzungen bestehen jeweils aus einer Planzeichnung plus dem Satzungstext. Die Begründung zur Planung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird ortsteilübergreifend erstellt.

Das Verfahren zur Aufhebung und Neuaufstellung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Damit gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden, sondern die direkte Beteiligung zur jetzt vorliegenden Entwurfsfassung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen für die Ortsteile Klein Belitz, Groß Belitz, Reinstorf und Neukirchen mit dem dazugehörigen Entwurf der Begründung in der Zeit

vom 17.06.2024 bis zum 19.07.2024

auf der Internetseite des Amtes Bützow-Land unter folgender URL veröffentlicht:

https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren/

Zudem sind die Unterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung einsehbar.

Außerdem liegen die Planungsunterlagen im Foyer des Rathauses Bützow, Am Markt 1, 18246 Bützow, während folgender Dienststunden aus.

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme kann nach vorheriger Vereinbarung (Tel. 038461 50-223) auch zu anderen Zeiten erfolgen.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an bauleitplanung@buetzow.de, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungen unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten aus den Stellungnahmen erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Klein Belitz, den 5. Juni 2024

Friedemann Preuß
Bürgermeister
Lagepläne der Geltungsbereiche der Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen