Bützow ist eine Kleinstadt im Landkreis Rostock in Mecklenburg-Vorpommern mit rd. 8000 EW. Bützow ist außerdem Verwaltungssitz für das Amt-Bützow-Land, dem weitere 11Gemeinden angehören. Großräumig betrachtet, liegt die Stadt südwestlich der Hansestadt Rostock und südöstlich der Hansestadt Wismar.
| Lage: | gut, unmittelbare Nähe zur Hafenpromenade |
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| ruhiges Wohnumfeld – kleinstädtischer Charakter |
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| mittelbar zum Marktplatz von Bützow gelegen, ca. 10 Gehminuten |
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| öffentl. Einrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar |
| Grundstück: | 163 m², Flur 9, Flurstücke 277/4 und 155/18 der Gemarkung Bützow |
| Bodenwert (Neuordnungswert): | 60,20 €/m² |
| Beschreibung: | Das Grundstück ist bebaut mit einem 2-geschossigen Einfamilienhaus / Reihenmittelhaus mit rückw. kleinem 1 gesch. Anbau (Küche), traufständig unmittelbar zur Straße in geschlossener Bauweise Reihenhaus, tlw. unterkellert, DG nicht ausgebaut. |
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| Unsanierter Bauzustand, Grundsanierung erforderlich. |
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| Das Gebäude hat eine Nfl. von ca. 83 m², aktuell vermietet. |
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| Das Grundstück liegt im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet „Altstadt“ Bützow, Baujahr um 1900. |
Verkaufsbedingung: Ziel ist es, das Gebäude entsprechend der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sowie des Rahmenplanes der Stadt Bützow innerhalb der nächsten drei Jahre zu sanieren bzw. alternativ neu zu bebauen.
Eine Investitions- bzw. Bauverpflichtung muss im Kaufvertrag vom Käufer unwiderruflich übernommen werden.
Mit dem Kaufantrag einzureichen sind Angaben zur geplanten Nutzung und ein Bonitätsnachweis (Bankbestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank der Europäischen Union).
Die Stadt behält sich die Vergabe nach Prüfung der beabsichtigten Nutzung mit Kaufpreisgebot und Finanzierungsbestätigung vor.
Schriftliche Kaufpreisgebote sind ausschließlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk:
„Bitte nicht öffnen:
Ausschreibung/Kaufangebot zum „EFH/1. Wallstr. 35“
mit vollständigem Absender und Unterschrift des Bieters einzureichen bei der
Stadt Bützow
Frau Hirte
FB IV - Bauen & Stadtentwicklung/SB Grundstücksangelegenheiten
Am Markt 1
18246 Bützow
Die Angebotsfrist endet am 15. August 2025, um 12:00 Uhr, es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadt Bützow. Gebote aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht bzw. nach dem Termin eingehen, können keine Berücksichtigung finden.
Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch freihändige Vergabe und ist nicht an das Höchstgebot gebunden. Die Stadt Bützow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angabe von Gründen für ungültig zu erklären. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses durch den Hauptausschuss bzw. die Stadtvertretung der Stadt Bützow.
Datenschutz:
Die Stadt Bützow ist zur Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Die Erklärung zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.buetzow.de/Datenschutz.