Die Gemeindevertretung Bernitt hat in ihrer Sitzung am 28.04.2026 im Beschluss Nr. BER/0114/2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Trechow“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.
Der Plan umfasst die Flurstücke 183, 184/3 und 191/6 der Flur 1, Gemarkung Langen Trechow.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Internetseite
https://www.buetzow.de/Dienste-und-Leistungen/Aktuelles/Bauleitplanungsverfahren
eingesehen werden.
Bernitt, den 03.06.2026