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Bützower Landkurier
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung zur Besetzung einer Schiedsstelle für das Amt Bützow-Land

Im Amt Bützow–Land ist die stellvertretende Schiedsperson des Schiedsamtes zum November 2024 neu zu besetzen. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss des Amtes Bützow-Land für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Schiedsmänner und Schiedsfrauen spielen in unserem Rechtssystem eine wichtige Rolle. Zu Ihren Aufgaben gehört die Schlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, als auch in Strafsachen, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind.

Durch Ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herzustellen. Gerichtliche Auseinandersetzungen können so oftmals vermieden werden.

Eignung:

Nach den Bestimmungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V (SchStG M-V) müssen Schiedspersonen und ihre Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Außerdem sollten sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und müssen im Amtsbereich des Amtes Bützow-Land wohnen.

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
  1. wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

  2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

  3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Die Tätigkeit der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS e.V.) geschult und laufend weitergebildet.

Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung des Schiedsamtes interessiert sind, können sich bis zum 02.08.2024 schriftlich bewerben bei: Amt Bützow-Land, Schiedsamt, Frau Delph, Am Markt 1, 18246 Bützow.

Die formlose Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname

  2. Tag und Ort der Geburt

  3. Wohnanschrift

  4. Telefonnummer und Beruf