Die Mitgliederversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 25.04.2025 dem Vorstand die Entlastung für die Pachtjahre 2023/2024 und 2024/2025 erteilt und die Auszahlung des Reinertrages für die Pachtjahre 2023/2024 und 2024/2025 einstimmig beschlossen:
Das Protokoll der Vollversammlung kann von den Mitgliedern in einem Zeitraum von vier Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung dieser Mitteilung zu vorher vereinbaren Terminen und unter Nachweis der Berechtigung bei dem Vorsitzenden eingesehen werden.
Alle Jagdgenossen (Grundstückseigentümer) die Eigentumsflächen innerhalb der Jagdgenossenschaft Zepelin haben, sind hiermit aufgerufen, ihren Anspruch auf Auszahlung des Reinertrages gegenüber dem Vorstand innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe schriftlich unter Beifügung aktueller Eigentumsnachweise geltend zu machen.
Anfragen und Anträge auf Pachtauszahlung richten Sie bitte an:
Fred Hacker, Bergstraße 44, 18246 Zepelin
Zepelin, 02.07.2025