Die Gemeindevertretung Klein Belitz hat in ihrer Sitzung am 19.05.2026, im Beschluss Nr. KLB/0049/2026, den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan (FNP) gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bebauungsplan schafft kein Baurecht und bindet nur die Gemeinde selbst. Im FNP wird die beabsichtigte Bodennutzung flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde dann Bebauungspläne aufstellen, die inhaltlich aus den Festlegungen des FNP zu entwickeln sind.
Der FNP weist einen gröberen Maßstab und einen geringeren Detaillierungsgrad als verbindliche Bebauungspläne auf. Die Bauflächen werden im FNP in allgemeinen Kategorien dargestellt, unterschieden nach den Nutzungen Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S) wie z.B. Flächen für großflächigen Einzelhandel.
Weiterhin werden im FNP Standorte für öffentliche Belange wie Bildung und Erziehung, kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und soziale Einrichtungen, aber auch technische und verkehrliche Anlagen festgelegt. Hinzu kommen Grünflächen wie z.B. Parkanlagen, Dauerkleingärten und Sportplätze. Ausgewiesen werden außerhalb der Baubereiche auch die Flächen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und Maßnahmen des Naturschutzes und zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Auch der Ausbau der erneuerbaren Energien soll mit der Flächennutzungsplanung in Klein Belitz gesteuert werden.
Bei den Festlegungen sind Standortalternativen zu prüfen, abzuwägen und insgesamt ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, mit Berücksichtigung einer flächensparenden baulichen Entwicklung und Vorrang der Innenentwicklung gegenüber der Außenentwicklung. Die übergeordneten raumordnerischen Maßgaben des Landesraumentwicklungsprogramms und des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes sind zu berücksichtigen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite www.buetzow.de und im Planungsportal des Landes M-V unter www.bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Klein Belitz, den 1. Juli 2026