Der heute verwilderte Gedenkstein auf dem Buchenberg
Bildauszug des alten Landweges um 1700 aus dem mecklenburgischen Kartenwerk des Bertram von Hoinckhusen
Das um 1900 von Friedrich Schlie abgebildete Denkmal in „Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin“
Wer heute hinter dem Ortsteil Wolken in die Waldung Darnow abbiegt, ahnt kaum, dass sich hier ein bedeutendes Zeugnis der frühen Neuzeit und ein heimatgeschichtliches Denkmal Mecklenburgs befindet. Der in die natürliche Umgebung des Buchenbergs eingebettete Sühnestein - im Volksmund auch Hartendenkmal genannt - erinnert an ein tragisches Ereignis vor über 400 Jahren.
Zwischen Moos, Farnen und jungem Unterholz, neben einer alten morschen Holzbank und einem verwitterten, schräg angelehnten Hinweisschild, auf einer wenig gepflegten Fläche, ragt er empor: ein grob behauener Granitblock von 1,75 Metern Höhe, 60 Zentimetern Breite und 16 Zentimetern Dicke.
Wer näher tritt, erkennt in der verwitterten Oberfläche zarte Linien, Bruchstücke von Buchstaben und Wortfetzen. Die Inschrift ist nur noch teilweise entzifferbar, doch einst erzählte sie klar und deutlich von einem Mord, der in der Frühe des 27. Juni 1623 verübt wurde – „morgens zwischen 5 und 6 Uhr“, wie der Text festhält.
Es war die Zeit des Dreißigjährigen Krieges, eine Epoche, in der Unsicherheit, Gewalt und existenzielle Not zum Alltag gehörten. Inmitten dieser Unruhe reiste der Demminer Bürgermeister Alexander von Harten durch das mecklenburgische Land. In einer schweren Reisekutsche, von zwei kräftigen, schwarzbraunen Rappen gezogen, befand er sich auf dem Rückweg nach dem vorpommerschen Demmin.
An seiner Seite waren sein Kutscher Peter Wirow sowie sein Diener Heinrich Driesen, den er als Waisenknabe aufgenommen hatte. Von Harten führte nicht nur wichtige Schriftstücke, sondern auch eine beträchtliche Summe Taler mit sich - Geld, das er im Auftrag eines Bürgers seiner Heimatstadt von einem in Mecklenburg verstorbenen Verwandten übernommen hatte. Auf der Rückreise, östlich von Bützow in der Nähe der damaligen Landstraße nach Laage, endete diese Fahrt in einem Blutbad.
Die ehemalige Landstraße zwischen Bützow und Laage verlief im 17. Jahrhundert östlich der Stadt durch die Darnower Forst. In diesem abgelegenen Waldstück kam die Fahrt zum Ende: Dort wurde Alexander von Harten zusammen mit seinem Kutscher von seinem eigenen Diener überfallen und getötet. Der Sühnestein spricht in seiner erhaltenen Inschrift von einer „meuchelmörderischen“ und „schelmischen“ Tat – einem Verrat, der in der damaligen Weltanschauung als besonders verwerflich galt.
Um die Tat nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, ließ man bald am Ort des Verbrechens einen Sühnestein aus Granit aufstellen. Solche Steine waren im Alten Reich weit verbreitet: Sie dienten als Mahnmal, mahnten die Lebenden und verkörperten zugleich eine Form der Wiedergutmachung im religiös geprägten Denken der Zeit. Der Bützower Sühnestein zählt zu den besonders aussagekräftigen Beispielen der frühen Neuzeit, nicht zuletzt aufgrund seiner zeitlichen und personenbezogenen Spezifizierung sowie der Nennung der Beteiligten.
Die Inschrift - heute nur noch fragmentarisch erhalten - war einst ein präzises Protokoll des Verbrechens: Sie verzeichnete Datum und Uhrzeit, die Namen der Opfer, den Tatort sowie den Täter. In alten Majuskeln hieß es: „WOHLEDLEN; GESTRENGEN UND VESTEE“ (wobei „Wohledel“ für niederen Adel, „gestreng“ für Amtsträger und „vestee“ für Tüchtigkeit steht). „ALEXANDER VON HARTEN SELIGER WOHLVERDIENTER BÜRGERMEISTER DER STADT DEMMIN.“
Gleichermaßen brandmarkte sie den treulosen Diener Heinrich Hans Andreas Driesen und flehte Gott an, seine „Schelmische Tat“ mit gebührender Strafe heimzusuchen. Auffällig ist der fromme Ton: Die Hoffnung, dass der Täter „zur gebührenden Strafe“ gezogen werde, richtete sich ausdrücklich auf die göttliche Gerechtigkeit - in einer Zeit, in der weltliche und religiöse Ordnung untrennbar miteinander verknüpft waren.
Doch der Stein selbst war alles andere als sicher. Über die Jahrhunderte veränderte sich die Landschaft, Wege wurden verlegt, Bäume gefällt, Grenzen neu gezogen. Noch 1809 befand sich der Sühnestein am ursprünglichen Standort im Wald in der Darnow. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verschwand er aus dem Blickfeld: Irgendwann wurde der Granitblock aus dem Boden gehoben, zweckentfremdet und als Türschwelle in einem Gebäude im Ort Wolken verbaut.
Dass er nicht endgültig verloren ging, ist dem wachsenden Denkmalbewusstsein des 19. Jahrhunderts zu verdanken. 1890 stieß der Oberbaurat Georg Daniel, Mitglied der Kommission zur Erhaltung der Denkmäler des Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Ministeriums des Inneren, bei einer Besichtigung in Bützow sowie auf dem Rittergut Wolken auf die ungewöhnliche Schwelle. Die eingehauenen Reste einer Inschrift weckten seinen Verdacht. Recherchen ergaben, dass es sich um den lange verschollenen Sühnestein handelte. Die Denkmalkommission handelte schnell: Man beschloss, den Stein wieder an seinem historischen Platz aufzustellen.
Am 26. Juni 1891, fast auf den Tag genau 268 Jahre nach der Tat, wurde der Stein in einer kleinen, aber symbolträchtigen Aktion an seinen ursprünglichen Standort zurückversetzt. Seitdem steht er wieder im Darnower Forst, nahe der alten Landstraße - ein stummer Zeuge einer Tat, die ohne dieses Denkmal längst aus dem kollektiven Gedächtnis verschwunden wäre. Zwar hatte die Nutzung als Türschwelle die Inschrift stark beschädigt, doch gerade die Spuren der Abnutzung erzählen ihre eigene Geschichte: von der Vergänglichkeit, vom wechselnden Umgang mit Erinnerung und davon, wie schnell ein Ort des Gedenkens in Vergessenheit geraten kann.
Die Geschichte fand auch ein juristisches, drastisches Ende. Heinrich Driesen, der Diener, wurde nicht unmittelbar gefasst. Die Ermittlungen zogen sich hin und wurden sowohl von mecklenburgischer als auch von pommerscher Seite geführt - ein deutlicher Hinweis darauf, wie ernst man die Tat nahm. Schließlich wurde Driesen gefasst, verurteilt und auf grausame Weise hingerichtet: Er wurde lebendig gevierteilt, seine Überreste auf einem abgelegenen Stadtacker - dem Schindanger, wo Tierkadaver gehäutet oder Aasfressern überlassen wurden - verscharrt. Aus heutiger Sicht wirkt diese Strafe barbarisch, doch im Kontext der Zeit sollte sie abschrecken, sühnen und die weltliche Ordnung wiederherstellen.
Wer den Sühnestein von Bützow heute besucht, braucht etwas Fantasie - und ein wenig Geduld. Die Worte sind nur noch in Resten erkennbar, das Granitgestein ist von Wind und Wetter angegriffen. Doch gerade dieser Zustand macht den Reiz aus: Der Stein zwingt dazu, näherzutreten, die Oberfläche mit den Augen und Händen abzutasten, sich in die Zeit vor 400 Jahren hineinzuversetzen. Von der Zweckentfremdung im 19. Jahrhundert bis hin zum Denkmalschutzgedanken, der ihn an seinen Platz zurückbrachte - er ist ein steinernes Protokoll eines Verbrechens, ein Mahnmal gegen Verrat und Gewalt und ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie Geschichte im wahrsten Sinne des Wortes „in Stein gemeißelt“ sein kann.