Die Gemeindevertretung Jürgenshagen hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 im Beschluss-Nr. JÜG/0194/2023, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. JÜG/0128/2022 vom 17.02.2022 für den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Jürgenshagen „Windpark Wokrent“ beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Windpark Wokrent“ mit einem Geltungsbereich von ca. 55 ha befindet sich in der Gemarkung Wokrent in den Fluren 4 und 5 an der nördlichen Gemeindegrenze in der Nachbarschaft der Gemeinde Satow.
Mit der Planung wollte die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen eine Feinsteuerung und Reglementierung für die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen erarbeiteten.
Die Raumordnungsbehörde und Landesplanung Rostock hat in der landesplanerischen Stellungnahme aufgezeigt, dass die Festlegungen für die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen im Raumentwicklungsprogramm in der Regel ausreichend sind und die Notwendigkeit zur Entwicklung eines Bebauungsplanes nicht zwingend besteht.
Daraufhin hat die Gemeinde Jürgenshagen die Planungsziele der Bauleitplanung überprüft und ist zu der Auffassung gekommen, das Verfahren nicht weiter auszuführen und zu beenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite www.buetzow.de einzusehen sein.
Jürgenshagen, den 02.08.2023