Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 03.07.2023, im Beschluss Nr. BÜZ/0507/2023, die Einleitung des Planungsverfahrens zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Wohnen Andreassteig" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 15 "Wohnen Andreassteig" besteht seit Januar 2017. Es handelt sich um den früheren Schulstandort der Käthe-Kollwitz-Regionalschule, die damals abgerissen wurde. Auf der Fläche war ein allgemeines Wohngebiet geplant. Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz, die Planung wurde in der Folge nicht umgesetzt. Der Eigentümer hat jetzt ein neues Konzept entwickeln lassen, das hier ein Wohnquartier mit einem vielfältigen Angebot an Wohnungen sowie begleitender, gemeinschaftlich nutzbarer Einrichtungen vorsieht.
Folgende Leitideen liegen der Planung zu Grunde:
Der besonderen Situation am Rande zur Warnowniederung soll bei der Gestaltung Rechnung getragen werden. Das Quartier wird zur Landschaft hin geöffnet, der umfassende Grünbestand wird in das Konzept integriert. Die Dimensionierung der Gebäude erfolgt differenziert; ein höheres Gebäude soll das im Bahnhofsumfeld präsente Thema Speicher-/Lagergebäude aufnehmen und als „Aushängeschild“ für das Quartier dienen.
Schaffung eines lebendigen und vielfältigen Quartiers. Neben Einfamilienhäusern ist auch Geschosswohnungsbau geplant sowie gemeinschaftlich nutzbare Einrichtungen. In diesem Rahmen sind auch besondere Wohnformen und das Initiieren von Baugruppen möglich.
Verkehrsfreie Gestaltung, Nutzung moderner Mobilität. Die weitgehend verkehrsfreie Gestaltung ermöglicht eine Verkehrsflächenreduzierung und führt zu verstärkter Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Je nach Grad der Verdichtung und Gewichtung der Wohnungsgrößen sind insgesamt zwischen 65 und 80 Wohneinheiten möglich. Die Änderung des rechtskräftigen B-Plans Nr. 15 „Wohnen Andreassteig“ wird erforderlich, da die Umsetzung des Projektes Änderungen an der Art der baulichen Nutzung (Zulassung kleinerer Läden und Dienstleistungseinrichtungen zur Versorgung des Gebietes), der zulässigen Geschossigkeit für Teilbereiche sowie an der Erschließungsstruktur bedingt. Die Ergänzung des Geltungsbereichs ermöglicht, den nordwestlich an den bisherigen B-Plan angrenzenden Geländestreifen des ehemaligen Schießplatzes samt Zufahrt in die Quartiersentwicklung mit einzubeziehen. Weiterhin soll die Niederungsfläche nordwestlich des bisherigen Geltungsbereichs (Flurstücke 4/87 und 4/88, Flur 14 der Gemarkung Bützow) zum Zwecke einer baulichen Fassung des Quartiersplatzes und ansonsten zum Zwecke der Freiraumgestaltung Bestandteil des B-Plans werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit einer zweistufigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite www.buetzow.de eingesehen werden.
Bützow, den 2. August 2023