Die Gemeindevertretung Jürgenshagen hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 im Beschluss-Nr. JÜG/0193/2023, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr. JÜG/127/2022 vom 17.02.2022 für den sachlichen Teil - Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Jürgenshagen beschlossen.
Der sachliche Teil – Flächennutzungsplan „Windenergie“ dient der räumlichen Steuerung der Standorte der Windenergieanlagen sowie der Förderung der Erzeugung von Windstrom im Gemeindegebiet Jürgenshagen.
Der Geltungsbereich umfasst das Gemeindegebiet Jürgenshagen von etwa 4225 ha.
Die Raumordnungsbehörde und Landesplanung Rostock hat in der landesplanerischen Stellungnahme aufgezeigt, dass für diesen Zweck die Festlegungen im Raumentwicklungsprogramm in der Regel ausreichend sind und die Notwendigkeit zur Entwicklung sachlichen Teil -Flächennutzungsplan nicht mehr praktiziert wird.
Daraufhin hat die Gemeinde Jürgenshagen die Planungsziele der Bauleitplanung überprüft und ist zu der Auffassung gekommen, das Verfahren nicht weiter auszuführen und zu beenden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich wird der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite www.buetzow.de einzusehen sein.
Jürgenshagen, den 02.08.2023