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Bützower Landkurier
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Aufhebung einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wokrent“ der Gemeinde Jürgenshagen

Präambel

Aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI.I. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2012 (BGBI. I. S. 4147) geändert worden ist, sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 verkündet, als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiter kommunalrechtlicher Vorschriften (GVBI. M-V S. 777) hat die Gemeindevertretung Jürgenshagen in ihrer Sitzung am 29.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Aufhebung der Veränderungssperre

Die Gemeindevertretung Jürgenshagen hat in ihrer Sitzung am 17.02.2022 eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windpark Wokrent“ der Gemeinde Jürgenshagen beschlossen.

Die Veränderungssperre wurde mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung, also am 07.04.2022, rechtskräftig.

Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windpark Wokrent“ der Gemeinde Jürgenshagen wird hiermit aufgehoben.

§ 2

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich erfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Fluren 3 und 4 in der Gemarkung Wokrent. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der im Bebauungsplan Nr. 5 „Windpark Wokrent“ dargestellte Geltungsbereich.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Jürgenshagen, den 02.08.2023

Katrin Röhrs
Bürgermeisterin
Hinweise zur bevorstehenden Satzung:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen worden ist, kann dies gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Jürgenshagen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 18 Abs. 3 BauGB wird hingewiesen.

Lageplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wokrent“ der Gemeinde Jürgenshagen.

Die Veränderungssperre umfasste die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Fluren 3 und 4 der Gemarkung Wokrent. Die Flurstücke im Randbereich des Windparkes sind nur mit dem Flächenanteil eingeschlossen, mit dem sie innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5 liegen. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der im Bebauungsplan Nr. 5 „Windpark Wokrent" dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieser Satzung ist.

Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Windpark Wokrent“ der Gemeinde Jürgenshagen kann im Bützower Rathaus, „Am Markt“ 1 in 18246 Bützow, in der 1 Etage, Zimmer 1.10 während folgender Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten eingesehen werden.

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung und die Aufhebungssatzung über die Veränderungssperre auf der Internetseite www.buetzow.de einzusehen.

Jürgenshagen, den 02.08.2023

Katrin Röhrs
Bürgermeisterin