Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 21.07.2025, im Beschluss Nr. BÜZ/0107/2025, die Einleitung des Planungsverfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Senioren-WG Wolker Chaussee“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 „Senioren-WG Wolker Chaussee" der Stadt Bützow wurde im Juli 2019 rechtskräftig. Ziel der Planung war es, auf der Fläche einer aufgelassenen und verwahrlosten Kleingartenanlage die Errichtung eines Gebäudes mit Wohnungen für Senioren als privates Vorhaben zu ermöglichen sowie eine städtebauliche Neuordnung der Fläche an der Wolker Chaussee/Bahnhofstraße zu erreichen. Der Vorhabenträger hatte das Grundstück mit dieser Zielsetzung von der Stadt Bützow erworben.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Senioren-WG Wolker Chaussee" liegt am östlichen Rand der Stadt Bützow. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von ca. 1 ha auf.
Begrenzt wird der Geltungsbereich wie folgt:
| • | im Norden durch die Bahnhofstraße / Landesstraße L14 |
| • | im Westen durch die Wolker Chaussee |
| • | im Süden durch das Flurstück 48/15, Flur 15, Gemarkung Bützow |
| • | im Osten durch die Autowerkstatt (Flurstück 48/8, Flur 15, Gemarkung Bützow) |
Für das Vorhaben wurde ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abgeschlossen. Der Baubeginn hätte auf Grundlage der Fristen des Durchführungsvertrages bis zum 01.01.2023 erfolgen müssen. Da diese Frist verstrichen ist und kein konkreter Baubeginn in Aussicht steht, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 6 aufgehoben werden. Die Grundstücke gehören dann zum bauplanerischen Außenbereich, Bauanträge werden nach § 35 BauGB beurteilt.
Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Senioren-WG Wolker Chaussee" erfolgt gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Planung, sondern die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der Planung nach § 3 (2) BauGB bzw. § 4 (2) BauGB. Auf eine Umweltprüfung, einen Umweltbericht, auf die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie auf die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich kann der Inhalt der Bekanntmachung auf der Internetseite https://www.buetzow.de eingesehen werden.
Lageplan des Geltungsbereichs
Bützow, den 6. August 2025