Titel Logo
Bützower Landkurier
Ausgabe 8/2025
Verwaltungsbericht des Bürgermeisters
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter! Liebe Gäste!

Mit dem Sofortprogramm "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V" förderte das Land Grund-, Mittel- und Oberzentren mit dem Ziel die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung der Innenstädte - besonders nach der Pandemie - zu stärken.

Wir erhielten eine Zuwendung für die 2-jährige anteilige Förderung der Personalkosten einer Citymanagement-Stelle sowie eine Festbetragsfinanzierung für Sachkosten, das sogenannte Aktivitätsbudget.

Eine Erhebung über verfügbare Flächen in der Innenstadt, die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Händler und Dienstleister, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität sowie die Schaffung einer Markthalle für regionale Produkte waren die Hauptaufgaben des Citymanagements.

Mit dem KaMa ist die Errichtung eines Ortes für den Handel mit lokalen und regionalen Produkten eindrücklich gelungen. Der Betrieb in städtischer Trägerschaft war ein ganz besonderes Projekt, mit dem wir landesweit Aufmerksamkeit erhielten und eine bedeutende Frequenz in der regionalen und überregionalen Berichterstattung stattfand.

Mit Auslauf der Förderung und der Kostenträgerschaft über den Kernhaushalt gelang die Fortführung - mit weiteren und anderen Schwerpunkten - im Rahmen der Städtebauförderung als Quartiersmanagement. Der Handlungsrahmen ist weiter gefasst. Ziel ist es, das Quartier „Innenstadt“ weiter zu beleben, zu vernetzen, lebendiger zu gestalten.

Mira Dieckmann, die federführend seit Februar 2023 das Bützower Citymanagement geprägt hat, hat ihre Anstellung als Quartiersmanagerin aus persönlichen Gründen abgegeben. Neu im Team der Bützower WohnungsGenossenschaft ist Christin Ziebarth, die die Stelle von Mira am heutigen Tage übernommen hat.

Auf unserem KaMa Instagram-Account wurde Christin bereits vorgestellt. Im büzonders-Newsletter geschieht das in den nächsten Tagen. Wir haben im letzten Monat einen weiteren Kanal für schnelle, wichtige Information zum Leben in Bützow eingeführt - den WhatsApp-Kanal „Stadt Bützow“, über den kurzfristig und in knapper Form über Hinweise zu Behinderungen, Straßensperrungen, Veranstaltungen, Schließzeiten und weiteres informiert wird.

Aber nicht nur die Stadtverwaltung, auch das JugendDomizil und der FreiZi nutzen schon deutlich länger diese Kommunikationswege - mit Erfolg.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Neuerhebung der Grundsteuern zum 1. Januar 2025 ist nun abgeschlossen. Aktuell liegt das Grundsteueraufkommen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B der Stadt Bützow bei ca. 812.000 €, geplant waren 800.000 €. Die Abweichung von nicht ganz 12.000 € beträgt somit nur

1,5 % im Vergleich zum Planansatz. Damit wird dem versprochenen Grundsatz der Aufkommensneutralität Rechnung getragen. Die Bearbeitung der aktuell noch vorliegenden Widersprüche wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hier bitten wir um Verständnis.

Viele Bürger verweisen in ihren Schreiben dabei auf noch nicht bearbeitete Einsprüche des Finanzamtes. Sollten sich seitens des Finanzamtes Änderungen ergeben, wird die Stadt Bützow als steuerhebende Kommune entsprechend verfahren. Diese ausstehenden Entscheidungen nehmen jedoch gleichsam Einfluss auf die endgültige Steuerhöhe für 2025. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

Aktuell wird die Haushaltsplanung für den nächsten Doppelhaushalt 2026/2027 vorbereitet. Hier stehen wir insbesondere bei der Planung der Einnahmen durch die Schlüsselzuweisung vor einer großen Herausforderung. Der Städte- und Gemeindetag M-V geht aktuell von einem Einbruch der Zuweisungen aus. Die Schlüsselzuweisungen sollen zukünftig um mehr als 30 % geringer ausfallen als in diesem Jahr. Erst im vierten Quartal 2025 ist dazu ein Kommunalgespräch zur kommunalen Finanzlage geplant. Bis dahin haben wir den Haushalt in den gewohnten Abstimmungsrunden hoffentlich schon auf sichere Füße gestellt.

Seit dem 4. Juni ist der Haushalt des Landkreises Rostock genehmigt. Zwischenzeitlich ist uns die Festsetzung der endgültigen Kreisumlage zugegangen. Positiv für die Stadt Bützow als Schulträgerin der Grundschule Bützow und der Regionalen Schule ist, dass die Gesamtkosten der Schulsozialarbeit nunmehr durch den Landkreis getragen werden. Für das aktuelle Haushaltsjahr bedeutet dies Einsparungen in Höhe von 41.000 € und für die zukünftigen Haushaltsjahre ist es der Wegfall von Eigenanteilen in dieser Höhe.

Insgesamt stehen wir im kommunalen Steuer- und Haushaltsbereich in den kommenden Jahren - nach jetzigem Stand - jedoch vor großen Herausforderungen.

Sehr geehrte Anwesende,

im Jahr 2024 wie auch in diesem Jahr gab es im Bereich des Personenstandswesens wichtige Gesetzesänderungen.

Am 01.11.2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz - SBGG) in Kraft getreten und löste somit das Transsexuellengesetz (TSG) vom 01.01.1981 ab.

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, ist es nun möglich, durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ vor dem Standesamt eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen zu bewirken. Im Unterschied zum Transsexuellengesetz ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz diese Änderung ohne die Einholung eines medizinischen Gutachtens oder gerichtlichen Entscheidung.

Die Änderung ist 3 Monate vor der Erklärung bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.

Beim Standesamt Bützow gab es im Jahr 2024 zwei Anmeldungen zur Abgabe der Erklärung nach dem SBGG und eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen. 2025 wurden bisher zwei Anmeldungen aufgenommen, wobei die Erklärungen noch ausstehen.

Weitere Neuerungen brachten die Änderungen der namensrechtlichen Vorschriften im BGB. Am 01.05.2025 trat das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrecht in Kraft und eröffnete eine Vielzahl an neuen Erklärungsmöglichkeiten.

Zu nennen sind dabei vor allem die Wahl von Doppelnamen und die Handhabung von Familiennamen in Patchwork- und Trennungsfamilien.

Mit der Reform ist es Ehepaaren möglich, einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen zu bestimmen, der aus den Namen beider Ehepartner besteht und mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden kann. Auch Kinder können einen aus den Familiennamen ihrer Eltern zusammengesetzten Doppelnamen erhalten. Das gilt auch, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen, und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander die Ehe geschlossen haben. Von den genannten Änderungen profitieren auch Ehepaare, die bereits verheiratet sind. Ebenso können auch Kinder nachträglich einen Doppelnamen erhalten.

Die Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder soll an dieser Stelle ganz besonders erwähnt sein. Denn gerade diese Änderung wurde an die heutigen Familienverhältnisse angepasst und nimmt in der standesamtlichen Praxis eine Vielzahl von Fällen ein.

Einem Kind konnte auch bislang durch Einbenennung der Name des Stiefelternteils erteilt werden. Bisher konnte diese Namensänderung jedoch nicht rückgängig gemacht werden; außer aus einem wichtigen Grund im Rahmen des Gesetzes über die Änderung von Familienamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NamÄndG).

Der „wichtige Grund“ stellte dabei in den meisten Fällen eine unüberwindbare Hürde dar. Nun kann das Kind mittels Rückbenennung wieder den Familiennamen erhalten, den es vor der Einbenennung geführt hat. Das gilt für Fälle, in denen die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wurde oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt.

Für Scheidungskinder gab es ebenfalls eine Erleichterung. Wenn ein Elternteil den Ehenamen ablegt und das Kind im Haushalt dieses Elternteils lebt, kann auch das Kind den geänderten Familiennamen erhalten. Das Kind muss in die Namensänderung einwilligen, wenn es mindestens

5 Jahre alt ist. Die Änderung kann bei minderjährigen Kindern grundsätzlich nicht gegen den Willen des anderen Elternteils erfolgen, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger. So können Volljährige einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen wie folgt neu bestimmen:

  • Wenn das Kind als Minderjähriger den Familiennamen nur eines Elternteils erhalten hat, kann es von dem Namen des einen Elternteils zum Namen des anderen Elternteils wechseln
  • oder auch einen Doppelnamen annehmen, der sich aus den Namen beider Elternteile zusammensetzt.
  • Hat das Kind als Minderjähriger einen aus mehreren Namen bestehenden Namen erhalten, kann es diesen auf einen eingliedrigen Namen verkürzen.

Neben den bereits genannten Vorschriften des neuen Namensrechtes gibt es noch weitere Änderungen wie z. B. die geschlechtsangepassten Familiennamen oder die Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition, auf deren Detaildarstellung hier verzichtet wird.

Abschließend dazu ist zu sagen, dass sich durch die Reform der Beratungsbedarf im Standesamt Bützow deutlich erhöht hat und es seit Mai 2025 7 Namensänderungen (5 x Rückbenennungen, 1x nachträglicher Doppelname eines Kindes, 1x nachträglicher Ehedoppelname) nach dem neuen Namensrecht gegeben hat. Nicht zu vergessen sind die Fortführungen der Geburten- und Eheregister, die mit so einer Erklärung verbunden sind.

Neben der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften im Standesamt ist die Zahl der Eheschließungen 2024 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Während es 2023 noch 95 Eheschließungen gab, waren es im 2024 nur 64 Ehen, die geschlossen wurden. Davon fanden 36 Trauungen im Trauzimmer, eine im Ratssaal und 16 Trauungen in den Außenstellen des Standesamtes Bützow, 12 im Gutshaus in Moisall, zwei in der Miniaturstadt Bützow und zwei im Landhotel in Penzin, statt. Weitere zwei Ehen wurden in der Justizvollzugsanstalt Bützow geschlossen. Von den Eheschließungen waren zwei mit Ausländerbeteiligung, d. h. mindestens ein Ehepartner besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Dabei war ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht durchzuführen.

2025 gab es bisher im Standesamt Bützow 31 Eheschließungen. Das Jahr bot mit dem 02.05.2025, 05.05.2025 und dem 15.05.2025 begehrte Hochzeitsdaten. Bei den Eheschließungen geht der Trend seit Jahren zu einer Trauung mit einer persönlichen Rede. Die Brautpaare möchten sich in den Reden wiederfinden und es dem Anlass entsprechend feierlich haben. Den Wünschen der Brautpaare kommt das Standesamt Bützow gerne nach, wobei sich der Aufwand für eine solche Trauung dementsprechend erhöht. Von den 64 Ehen, die 2024 beim Standesamt Bützow geschlossen wurden, gab es lediglich 10 Trauungen, bei denen die Trauzeremonie nicht so individuell gestaltet werden sollte. Auch in diesem Jahr wurde bisher viel Wert auf eine feierliche und persönliche Rede gelegt.

Bei den Geburten, die 2024 im Amt Bützow-Land beurkundet worden sind, ist im Vergleich zu den Vorjahren ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Da der Amtsbereich über keine eigene Geburtenstation im Krankenhaus verfügt, werden im Rathaus lediglich Beurkundungen von Hausgeburten, Geburten im Geburtshaus in Friedrichshof und Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland durchgeführt. 2024 wurden im Amt Bützow-Land 4 Fälle beurkundet. Dieses Jahr gab es bereits die doppelte Anzahl von Geburten.

Aus dem Bereich der Besonderen Beurkundungen kam es 2023 zu 46 Kirchenaustrittserklärungen, 8 Vaterschaftsanerkennungen und 29 Namenserklärungen. 2024 waren es 34 Kirchenaustrittserklärungen, 13 Vaterschaftsanerkennungen, 2 Erklärungen zur Neusortierung von Vornamen und 22 Namenserklärungen.

Die Anzahl der Sterbefälle hat sich von 308 im Jahr 2023 auf 317 Fälle im Jahr 2024 erhöht. Dieses Jahr wurden bereits 164 Sterbefälle beurkundet.

Sie sehen:

Das Standesamt begleitet die Menschen durch alle wichtigen Lebensphasen - Geburt, Heirat, Namensänderung, Sterbefall - und wird auch künftig in vielen Lebensabschnitten als zentrale Anlaufstelle dafür sorgen, dass diese Ereignisse rechtlich dokumentiert und nachgehalten werden.

THEMENWECHSEL - unsere baulichen Maßnahmen:

Der Neubau der Regionalen Schule schreitet sichtbar voran. Die Rohbaugewerke Konstruktiver Holzbau und Stahlbetonbau werden - mit wenigen Restleistungen - bis Ende des Monats abgeschlossen sein.

Die Gewerke Dachdecker, Klempnerei, Fassade, Fenster, Trockenbau und die technischen Gewerke Elektro, Lüftung, Heizung und Sanitär sind mit mehreren leistungsstarken Teams auf der Baustelle und treiben den Ausbau voran.

Weitere Gewerke wie Estricharbeiten, Schlosser, Tischler, Innenputz, Bodenbelag, Maler sowie die Ausstattung der Fachräume sind ebenfalls beauftragt. Bezogen auf das geschätzte Auftragsvolumen sind damit ca. 95 % der Leistung beauftragt.

Am 24. Juli - also in 3 Tagen - hat die Stadt Bützow als Bauträger zum Richtfest geladen.

Der Neubau des angrenzenden Stadtteilparks, der in einer gemeinschaftlichen Nutzung u. a. als Schulaußenareal dient, ist in drei Lose aufgeteilt, wobei Los 1 und 2 seit ca. 2 Wochen ausgeschrieben sind. Der Beginn der baulichen Umsetzung muss parallel um Ausbau des Gebäudes erfolgen und wird frühestens im Oktober sein.

In Anbetracht der verbleibenden Zeit bis zur Inbetriebnahme wird die Priorität im Ausbau zunächst auf den befestigten Flächen - hier insbesondere Zuwegungen zum Schulgebäude und den Bushalt - liegen.

Die Fertigstellung des gesamten Parks ist für Herbst 2026 geplant.

Die Umverlegung der Trink- und Abwasserleitungen im Rahmen des Projekts Ersatzneubau des Brückenbauwerks BUE 003, Fritz-Reuter-Allee wurde erfolgreich abgeschlossen. Die ausstehenden erforderlichen Genehmigungen durch das StALU MM wurden mittlerweile erteilt und fielen positiv aus.

Beim Los 2 (Abbruch des Bestandsbauwerks) bestehen aktuell noch Herausforderungen: Die abschließende Beurteilung des Prüfstatikers zur Genehmigungsstatik für den Abbruch des nördlichen Pfeilers sowie der Baubehelfe steht noch aus. Insbesondere bereitet der Abbruch des nördlichen Pfeilers Schwierigkeiten, da eine kreuzende Gasleitung das Einbringen der Spundwände über 7 Meter Länge erheblich erschwert. An einer Lösung arbeiten derzeit die bauausführende Firma Matthäi GmbH in Abstimmung mit dem Planungsbüro WKC GmbH. Für die Baubehelfe (Kranaufstellflächen) liegt ebenfalls noch keine Freigabe durch den Prüfstatiker vor, da in diesem Bereich ein zu moorastiger Boden vermutet wird. Auch hierfür wird eine Lösung zeitnah erarbeitet. Der Start der Abbrucharbeiten ist nach den Sommerferien und damit voraussichtlich in der 37. Kalenderwoche vorgesehen.

Das Los 3 (Neubau des Brückenbauwerks) wurde erfolgreich ausgeschrieben und beauftragt. In Kürze findet eine Bauanlaufberatung statt, damit der Auftragnehmer mit der Werkstattplanung beginnen und die Vorfertigung des Brückenbauwerks aufnehmen kann. Damit wird ein nahtloser Übergang vom Los 2 auf das Los 3 gewährleistet.

Das Los 4 (Verkehrsanlagenbau) steht derzeit noch aus. Es ist vorgesehen, die Bauleistung im September auszuschreiben und im Oktober zu submissionieren.

Der Umbau des Objektes Am Ausfall 32 zur Musikschule wurde erfolgreich abgeschlossen. Alle Gewerke wurden abgenommen und der Landkreis Rostock konnte das Gebäude als Mieter übernehmen. Die Optimierung der Raumakustik, die durch die Nutzer nach Inbetriebnahme als unzureichend kommuniziert wurde, befindet sich im Lösungsprozess: Testweise installierte Akustikmodule und Schallabsorber führten rasch zu einer spürbaren Verbesserung. Nun erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis Rostock die Festlegung, ob weitere Module erforderlich sind oder die Planung als ausreichend betrachtet werden kann. Ziel ist es, das finale Akustikkonzept während der Sommerferien und somit in der unterrichtsfreien Zeit umzusetzen.

Das Projekt zur grundhaften Erneuerung Andreassteig läuft planmäßig. Im Juni wurde die Vergabe der weiterführenden Planungsleistungen

(LP 4-9) erfolgreich abgeschlossen. Gemeinsam mit der Eurawasser Nord GmbH wurde bereits eine projektbezogene Planungsanlaufbesprechung durchgeführt. Als nächster Schritt folgt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen durch Einreichung der Genehmigungsplanung bei den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange. Ziel bleibt der Baubeginn im April 2026.

Hinsichtlich des geplanten Ausbaus der Straße "Vor dem Rostocker Tor" wurden die gefertigten Planungsunterlagen durch das Straßenbauamt Stralsund final freigegeben. Eine Einigung mit der Eurawasser Nord GmbH zum Bau der Trinkwasserleitung wurde ebenfalls erzielt. Die Ausschreibung der einzelnen Lose ist für September 2025 terminiert. Bei günstiger

Witterung ist danach ein Baubeginn noch innerhalb dieses Jahres vorgesehen.

Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter!

Damit schließe ich meine Ausführungen zu den baulichen Tätigkeiten und darf Ihnen zum Abschluss meines Berichtes die Beschlüsse der Hauptausschuss-Sitzungen vom 16. Juni und 7. Juli mitteilen:

  • BÜZ/0102/2025: Ankauf des kommunalen Traktors nach Beendigung des Leasingvertrages
  • BÜZ/0103/2025: Spenden 2025 100,01 EUR bis 1.000,00 EUR
  • BÜZ/0106/2025: Mandat zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zur Neubesetzung der Geschäftsführung der ISB GmbH

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Christian Grüschow
Bürgermeister