In dem Verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern Rechtsanwalt Michael Kukuk, Rechtsanwaltskanzlei Dohse, Herrmannstraße 5, 18055 Rostock in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben von Steffen Priebe, geb. am 30.01.1976 verst. am 29.01.2026, Staatsangehörigkeit: Deutsch, letzte Anschrift: Prahmstr. 28a, 18273 Güstrow
- Antragsteller -
hat das Amtsgericht Güstrow durch die Rechtspflegerin Leucht am 01.07.2026 beschlossen:
Herr Rechtsanwalt Michael Kukuk, Herrmannstraße 5, 18055 Rostock hat als Nachlasspfleger den Antrag auf Ausschließung von Nachlassgläubigern bei Gericht eingereicht.
Erblasser:
Herr Steffen Priebe
Letzte Anschrift des Erblassers:
Prahmstr. 28a, 18273 Güstrow
Die Nachlassgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlass des Erblassers spätestens bis zu dem 20.01.2027 vor dem Amtsgericht Güstrow anzumelden.
ln der Anmeldung sind Gegenstand und Grund der Forderung anzugeben. Beweisurkunden sind der Anmeldung in Urschrift oder Abschrift beizufügen.
Nachlassgläubiger, die sich nicht melden, können von dem Erben nur insoweit Befriedigung ihrer Forderungen verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt; das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.