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Bützower Landkurier
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen des Amt Bützow-Land

§ 1

Die Gemeinde Zepelin erklärt ihren Beitritt zum vorgenannten bestehenden Vertrag

zwischen

dem Amt Bützow-Land sowie den Gemeinden Baumgarten, Bernitt, Dreetz, Jürgenshagen, Klein Belitz, Penzin, Rühn, Steinhagen, Tarnow, Warnow und der Stadt Bützow,

vom 20.02.2019 in der Fassung der Änderung vom 03.12.2021

§ 2

Mit dem Beitritt gilt der Vertrag einschließlich seiner Anlagen, Änderungen und Nachträge gleichermaßen für die Gemeinde Zepelin. Sie erwirbt dadurch sämtliche Rechte aus dem

Vertrag und erfüllt alle dort genannten Verpflichtungen.

§ 3

Diese Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde und Bekanntmachung am 01.01.2023 in Kraft.

Genehmigung des Beitritts der Gemeinde Zepelin zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur gemeinsamen Trägerschaft der Schulen und Kindertagesstätten im Amt Bützow-Land

Gemäß § 165 Abs. 5 S. 2 KV M-V wird

der Beitritt der Gemeinde Zepelin zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur gemeinsamen Trägerschaft der Schulen und Kindertagesstätten im Amt Bützow-Land vom 20.02.2019 in der Fassung der Änderung vom 03.12.2021

genehmigt.

Der v. g. Beitrittserklärung liegen der Beschluss des die Aufgabe übernehmenden Amtes Bützow-Land vom 15.09.2022 sowie der Beitrittsbeschluss der Gemeinde Zepelin vom 16.06.2022 zugrunde.

Auch die weiteren Vertragspartner der o.g. Vereinbarung haben dem Beitritt der Gemeinde Zepelin in dieser Angelegenheit per Beschluss zugestimmt (Gemeinde Baumgarten am 06.09.2022, Gemeinde Bernitt am 06.09.2022, Stadt Bützow am 12.09.2022, Gemeinde Dreetz am 31.08.2022, Gemeinde Klein Belitz vom 04.10.2022, Gemeinde Jürgenshagen am 18.08.2022, Gemeinde Penzin am 22.09.2022, Gemeinde Rühn am 18.08.2022, Gemeinde Steinhagen am 06.09.2022, Gemeinde Tarnow am 20.02.2023 und Gemeinde Warnow vom 05.09.2022).

Vorsorglich weise ich auf die Einhaltung der Vorschriften der öffentlichen Bekanntmachung nach §°165 Abs. 5 S. 3 KV M-V i. V. m. der jeweiligen Festlegung der Hauptsatzung hin.

Ich bitte um Überlassung des Nachweises der öffentlichen Bekanntmachung der Vertragsparteien.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landrat des Landkreises Rostock, Am Wall 3 - 5 in 18273 Güstrow, erhoben werden.

Im Auftrag gez. Schoknecht
SGL Kommunalaufsicht