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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 1/2023
Aus dem Amt
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Letzte Erinnerung zur Schöffenwahl

Gesucht werden immer noch Bürgerinnen und Bürger aus unseren Gemeinden, die sich in der kommenden Wahlperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 als Schöffen bzw. Jugendschöffen engagieren wollen.

Wichtige Voraussetzungen:

Sie

  • wohnen im Amtsbereich Crivitz

  • sind am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt

  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrschen die deutsche Sprache ausreichend

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de/das-amt/schoeffenwahl/

Bei der Wahl der Jugendschöffen wird die Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises LuP aufgestellt und aufgelegt. Grundlage dazu sind die Vorschläge, die bis Ende Januar 2023 bei uns eingereicht sein sollten und dann gesammelt an den Landkreis gesandt werden.

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. Januar 2023 an das Amt Crivitz per E-Mail an wirtschaftsamt@amt-crivitz.de.

Interessierte für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bis zum 01. März 2023 beim Amt Crivitz per E-Mail an wirtschaftsamt@amt-crivitz.de.

Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Krooß unter der Tel 03863/5454-500 oder gerne auch per E-Mail.

Amt Crivitz, Wirtschaftsamt

Andrea Baumgarten