Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Die Gemeinde Banzkow hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2024 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage Dechows Koppel" der Gemeinde Banzkow, Ortsteil Goldenstädt und den geänderten Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der erneuten Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde die erneute Behördenbeteiligung nach § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, deren Berücksichtigung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB erforderlich macht.
Die Dauer der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme werden gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen bei der erneuten Veröffentlichung des geänderten Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten oder ergänzten Stellen sind in den Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gelb kenntlich gemacht.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 54,4 ha in der Gemarkung Goldenstädt, Flur 5, Flurstück 34 teilweise. Er liegt westlich der Ortschaft Goldenstädt.
Die Fläche des Geltungsbereiches wird begrenzt im Norden durch das Flurstück 28 als Verkehrsfläche der Kreisstraße K 112 und dahinter sich anschließender landwirtschaftlicher Nutzung, im Osten durch die Teilfläche des Flurstückes 34 mit landwirtschaftlicher Nutzung, sich daran anschließender Wegeparzelle mit einem Wirtschaftsweg und die Verkehrsfläche der Bundesautobahn BAB 14 auf dem Flurstück 29, im Süden durch das Flurstück 38 mit landwirtschaftlicher Nutzung und im Westen durch das Flurstück 37 mit Bäumen (waldähnlich) bewachsen, durch das Flurstück 36 als Verkehrsfläche der Landesstraße L 072 und das Flurstück 35 mit Grünstrukturen.
Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Solarpark zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche. Zweck ist die Erzeugung von Solarenergie.
Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:
| - | Ergänzung des Stromkabels der WEMAG AG mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht |
| - | Änderung des Geltungsbereiches und der Baugrenzen entlang der Bundesautobahn BAB 14 und der Kreisstraße K 112 im östlichen Bereich neben der Zufahrt zum Plangebiet |
| I. | Bauplanungsrechtliche Festsetzungen | |
| 2.2. | Zäune, Wartungsflächen, Wege und Stellplätze nach § 12 Abs. 1 BauNVO sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb des Sondergebietes zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 12 Abs. 1 BauNVO, § 14 Abs. 2 BauNVO). |
| III. | Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) | |
| 5. | Im Solarpark sind für die Feldlerchen sechs, 30 m x 30 m, große „Grünfenster“, die frei von jeglicher Bebauung (einschließlich Wege und Nebenanlagen) bleiben, anzulegen. Drei der sechs „Fenster“ sind im Bereich der Grünfläche G4 anzulegen. Zwei weitere „Fenster“ werden in der Teilfläche (SO2) südlich der Grünfläche G4 angeordnet. Ein weiteres „Fenster“ wird in der nördlichen Teilfläche (SO1) integriert. Die Anlage und Pflege der „Fenster“ erfolgt gemäß der HzE Maßnahme 2.31 als “extensive Mähwiese“. Die Ersteinrichtung der „Fenster“ erfolgt durch Selbstbegrünung oder Einsaat mit regional- und standorttypischem Saatgut („Regiosaatgut“). Die Pflege der „Grünfenster“ erfolgt entsprechend den Grünflächen G1, G2 und G4. Um die Funktionalität der „Fenster“ für die Feldlerchen zu sichern, sind die „Fenster“ mindestens 100 m von Vertikalstrukturen (wie Waldränder, Baumreihen, Hecken), Strommasten, Straßen und Autobahnen anzulegen. Außerdem müssen die einzelnen „Fenster“ zueinander mindestens 100 m Abstand halten. |
| 6. | Im Bereich der festgesetzten Grünfläche G 4 sind max. 2 Überfahrten zwischen den Sondergebietsflächen SO 1 und SO 2 mit jeweils einer maximalen Breite von 5 m zulässig. Die Querungen sind im Osten innerhalb des Abstandes von 100 m zur befestigten Fahrbahnkante der BAB 14 und im Westen innerhalb des 100 m Abstandes zur Waldtraufkante herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB) |
| 8.f) | Leitungsgräben und Baugruben sind regelmäßig zu kontrollieren. Vorgefundene Tiere (insbesondere Amphibien, Reptilien oder Säugetiere) in den offenen Leitungsgräben und Baugruben sowie im Baufeld sind vorsichtig zu bergen und so in geeignete Habitate zu verbringen, dass ein Zurückwandern in das Baufeld und somit die Tötung ausgeschlossen wird. Leitungsgräben und Baugruben sind nach Möglichkeit abends wieder zu schließen oder abzudecken. Ansonsten sind Ausstiegshilfen (breite Bretter o.ä.) über Nacht in den Baugruben anzubringen. | |
| 8.l) | Die Umsetzung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderungen von Auswirkungen auf den Naturhaushalt und zum Schutz der Brutvogelfauna im Zuge der Herstellung der PV-Anlage ist von einer „Ökologischen Baubegleitung (ÖBB)“ zu überwachen. | |
| 9. | Für die privaten Grünflächen G1, G2 und G4 gilt: | |
| Es gelten folgende Anforderungen (HzE M-V 2018 (Maßnahme 2.31)): | |
| • | Fläche war vorher mindestens 5 Jahre lang als Acker genutzt |
| • | Ackerbiotope mit einer Bodenwertzahl von max. 27 oder Erfüllung eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien: Biotopverbund, Gewässerrandstreifen, Puffer zu geschützten Biotopen, Förderung von Zielarten |
| • | Ersteinrichtung durch Selbstbegrünung oder Einsaat von bis zu 50% der Maßnahmenfläche mit regional- und standorttypischem Saatgut („Regiosaatgut“) |
| • | keine Bodenbearbeitung (dauerhaft kein Umbruch und keine Nachsaat) |
| • | keine Verwendung von Dünge- oder Pflanzenschutzmittel (dauerhaft) |
| • | Walzen und Schleppen nicht im Zeitraum vom 1. März bis zum 15. September |
| • | Mindestbreite 10 m |
| • | Mindestflächengröße: 2000 m² |
| • | Vorlage eines auf den Standort abgestimmten Pflegeplanes und Ermittlung der anfallenden Kosten zur Gewährleistung einer dauerhaften Pflege einschl. der Kosten für Verwaltung und Kontrolle Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (im 1. bis 5. Jahr nach Anlage): Aushagerungsmahd auf nährstoffreichen und stark gedüngten Flächen im 1.-5. Jahr zweimal jährlich zwischen 1. Juli und 30. Oktober mit Abfuhr des Mahdgutes Bei vermehrtem Auftreten des Jakobs-Kreuzkrautes oder anderer Problempflanzen sollen mit der UNB frühere Mahdtermine vereinbart und durchgeführt werden |
| • | Unterhaltungspflege (ab den 6. Jahr): |
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| Mahd nicht vor dem 1. September mit Abfuhr des Mahdgutes |
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| Mahd je nach Standort höchstens einmal jährlich aber mind. alle 3 Jahr |
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| Mahdhöhe 15 cm über Geländeoberkante, Mahd mit Messerbalken |
| 11. | Das auf den Solarpanelen anfallende Niederschlagswasser ist breitflächig vor Ort zu versickern. Ein ggf. bei Starkregen auftretendes oberirdisches Ablaufen von Niederschlagswasser auf benachbarte Grundstücke ist z.B. mittels Grabenmulden und Aufkantungen zu verhindern. | |
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 gegeben wird.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 03.02.2025 bis zum 17.02.2025
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de/ in der Rubrik Bürgerservice- Planen & Bauen- Bauleitplanung- Beteiligungsverfahren.
www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/ beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung der geänderten Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Änderungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| I) | umweltrelevanten Informationen | |
| 1.) | Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung | |
| a) | Schutzgut Boden |
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| Beschreibung des Ist-Zustandes, Bodenfunktionsbewertung, Auswirkungen von Versiegelungen, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Fläche durch die Planung |
| b) | Schutzgut Wasser |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Planung |
| c) | Schutzgut Klima / Lufthygiene |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Planung |
| d) | Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope |
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| Biotoptypenkartierung mit Bewertung deren Schutzstatus nach § 18 bis 20 NatSchAG M-V und HzE (MLU 2018), Nachweise und Betroffenheit der geschützten Arten, Vogelarten und deren Betroffenheit von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG, (Brutvögel, Amphibien und Reptilien, Fledermäuse, Klein-/ Mittelsäuger, Großwild, Waldameise, Pflanzen/ Biotope) |
| e) | Schutzgut Landschaftsbild / Erholung |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild durch die Planung, Umgebungswirkung, Schutzwürdigkeit |
| f) | Schutzgut Mensch und seine Gesundheit |
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| Auswirkungen auf den Menschen, Erholungsfunktion der Flächen, Lärmemissionen durch die Photovoltaikfreiflächenanlage, Blendwirkung der Solarmodule |
| g) | Wechselbeziehungen zwischen Schutzgütern |
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| Prognose und Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch die Planung |
| h) | Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung |
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| Auflistung und Beschreibung der einzelnen Maßnahmen |
| i) | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
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| Bewertung und Berechnung des Eingriffes und des Ausgleichs in Natur und Umwelt |
| 2.) | Artenschutzfachbeitrag | |
| a. | Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren |
| b. | Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände |
| c. | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| 3.) | Bestands- und Maßnahmenkarte | |
| Biotoptypen, Einzelbäume, planungsrelevante Tierarten wie Feld-, Heidelerche, Horst Rotmilan und Mäusebussard | |
| 4.) | Blendgutachten | |
| (Untersuchung und Bewertung möglicher Blendwirkungen durch die PV-Anlage) | |
| a. | Bewertung der Immissionen |
| b. | Blendwirkungen Straßenverkehr |
| II) | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB: | |
| 1.) | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 18.04.2024 zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Zulassung der Abweichung zum Landesentwicklungsplan | |
| 2.) | Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 02.05.2024 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den nachfolgend genannten Themen | |
| • | Gewässerschutz |
| • | Bodenschutz (Erdarbeiten, Fremdstoffen, Ablagerungen, Schadstoffen) |
| • | Immissionsschutz (Lärm, Reflexionen) |
| • | Faunistische Erfassung |
| • | Kleintierschutz |
| • | Flächensicherung |
| • | Vorkommen besonders schutzwürdiger bzw. empfindlicher Lebensräume oder Arten |
| • | Flächeninanspruchnahme |
| • | Kollisionen und Beeinträchtigungen von Vögeln |
| • | geschützten Biotopflächen |
| • | Eingriffsbilanzierung |
| • | Ausgleichsmaßnahmen sowie kompensationsmindernde Maßnahmen |
| • | Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
| 3.) | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 08.04.2024 zu den Themen | |
| • | landwirtschaftliche Fläche |
| • | Wasser |
| • | Boden |
| • | Immissions- und Klimaschutz |
| 4.) | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Friedrichsmoor vom 03.04.2024 zum Thema Wald, Abstand zum Wald | |
Die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Banzkow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Banzkow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Banzkow, 08.01.2025
Im Original gezeichnet
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage Dechows Koppel“ der Gemeinde Banzkow, Ortsteil Goldenstädt