Titel Logo
Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Raben Steinfeld Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Raben Steinfeld hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Änderungsbereiche:

Die zwei Änderungsbereiche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Gesamtfläche von ca. 15 ha befinden sich im Norden des Gemeindegebietes Raben Steinfeld, im Oberdorf (sh. Übersichtsplan).

Änderungsbereich 1

Der 1. Änderungsbereich mit einer Fläche von ca. 13 ha befindet sich westlich der Bundesautobahn A14. Hier sollen Flächen für die Landwirtschaft und Wohnbauflächen künftig als Sonderbauflächen „Photovoltaik“, Grünflächen „naturnahe Erholungsfläche“, Flächen für den Gemeinbedarf und Verkehrsflächen (Parkplatz) dargestellt werden.

Änderungsbereich 2

Der 2. Änderungsbereich umfasst ca. 2 ha und liegt nördlich der Bundesstraße 321. Die Zweckbestimmung der Grünfläche als Sportplatz soll in Freizeit geändert werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit

vom 03.02.2025 bis zum 04.03.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren.

www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:

I)

umweltrelevante Informationen

Umweltbericht

Schutzgut Fläche

-

Derzeitige Flächennutzung in den Änderungsbereichen: Landwirtschaftliche Nutzfläche, Siedlungsflächen, Grünflächen

-

Auswirkungen des Vorhabens durch geänderte Flächennutzungen

-

Auseinandersetzung mit Belangen, die für bzw. gegen eine Inanspruchnahme der Flächen sprechen

Schutzgut Boden

-

Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen in den Änderungsbereichen

-

Auswirkungen durch Überplanung und Versiegelung

Schutzgut Wasser

-

Zustand des Grundwassers

-

Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss

-

Auswirkungen auf vorhandene Kleingewässer in den Änderungsbereichen

Schutzgut Klima/Luft

-

Klimatische Bedingungen in den Änderungsbereichen

-

Vorbelastungen des Schutzgutes sowie Auswirkungen durch die Planung

Biotope und Flora

-

In den Änderungsbereichen vorhandene, geschützte Biotope (z. B. Kleingewässer, Heckenstrukturen)

-

Informationen zu geschützten Pflanzenarten

-

Verweis auf artenschutzfachliche Untersuchungen in den verbindlichen Bauleitplanungen

Fauna und biologische Vielfalt

-

Verweis auf artenschutzfachliche Untersuchungen in den verbindlichen Bauleitplanungen

-

Informationen zu Auswirkungen auf die biologische Vielfalt

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

-

Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen

-

Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung

-

Angaben zu Emissionen

Kultur- und Sachgüter

-

Benennung in der Umgebung befindlicher Kulturgüter

-

Bewertung möglicher Auswirkungen auf Kulturgüter

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

-

Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum

-

Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

-

Informationen zu den Auswirkungen auf internationale Schutzgebiete (FFH-Gebiete)

Sonstige Angaben

-

Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke

-

Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung

-

Kumulationswirkungen mit benachbarten Plangebieten und Projekten

II)

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

1.

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 04.07.2024

Untere Wasserbehörde

-

Lage in Trinkwasserschutzgebieten

-

Bestimmungen von Trinkwasserschutzgebietsverordnungen

Untere Immissionsschutzbehörde

-

Hinweis auf mögliche Lärmquellen

-

Hinweise zu Blendwirkungen

Untere Naturschutzbehörde

-

Ein Antrag auf Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet ist zu stellen

-

Hinweise zum speziellen Artenschutz

-

Hinweise zur Eingriffsregelung

2.

Stellungnahme des staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 12.06.2024

Es wird auf Belage der Landwirtschaft hingewiesen.

3.

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V vom 18.06.2024

Es wird auf Belange des Naturparks Sternberger Seenlandschaft hingewiesen.

4.

Stellungnahme des Forstamt Gädebehn vom 04.06.2024

Es wird auf den gesetzlichen Waldabstand hingewiesen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt

www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Raben Steinfeld deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Raben Steinfeld nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Raben Steinfeld, 20.01.2025

Im Original gezeichnet
K.-D. Bruns
Bürgermeister Gemeinde Raben Steinfeld

Übersichtsplan