| Auftrags-Nr. der Vermessungsstelle | 23069 |
| Vermessungsobjekt: | ||
| Gemeinde: | Crivitz, Stadt |
| Gemarkung: | Crivitz |
| Flur: | 26 |
| Flurstück: | 21, 22 und 24 |
| Lagebezeichnung: | Schweriner Chaussee, B 321, Radweg Waldschlösschen - Crivitz |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin vom 08.01.2025 oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing.(FH) Holger Lübcke,
Ludwigsluster Chausse 72, 19061 Schwerin
während der Geschäftszeiten: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in der Zeit vom 17.02.2025 bis zum 18.03.2025
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
| 1. | bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, |
| 2. | die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. |
Im Internet der Stadt Crivitz
Beginn am: 31.01.2025 Tag der Verfügbarkeit im Internet
Ende am: 18.03.2025 Tag der Verfügbarkeit im Internet