Für die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow am 30.09.2025 beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Zietlitz wurde mit Schreiben des Landrats des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Aktenzeichen BP 230060 vom 11.12.2025 gemäß § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) die Genehmigung erteilt.
Die 5. Änderung beinhaltet folgendes:
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 8,6 ha und befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet. Die Teilflächen der Flurstücke 57/1, 59/2, 60 und 61 der Flur 1 in der Gemarkung Zietlitz werden nunmehr als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Erzeugung erneuerbarer Energie aus einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen.
Die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow wird hiermit gemäß § 6 Absatz 5 BauGB bekannt gemacht. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Zietlitz wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Crivitzer Amtsbote“ wirksam.
Jedermann kann die 5. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik „Bürgerservice - Planen & Bauen/Bauleitplanung/Rechtskräftige Pläne und Satzungen“ und über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Bauleitpläne und Satzungen eingesehen werden.
Eine Verletzung der im § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und im § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sukow geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung der im § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sukow geltend gemacht worden ist.
Beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sukow geltend gemacht worden sind.
Dabei ist gemäß § 215 Absatz 1 BauGB der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Sukow, den 17.12.2025
Übersichtsplan
Plangebiet