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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 1/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Banzkow des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Wohngebiet am Störbogen“ der Gemeinde Banzkow für den Ortsteil Banzkow

sowie über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow hat in ihrer Sitzung am 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan Nr. 18 "Wohngebiet am Störbogen" der Gemeinde Banzkow im Regelverfahren auf Grundlage der §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 umfasst eine Fläche von ca. 1,22 ha und befindet sich auf einer Teilfläche des Flurstücks 516/67 der Flur 1 der Gemarkung Banzkow.

Das Plangebiet befindet sich im östlichen Teil von Banzkow und damit auch östlich der Stör-Wasserstraße, die durch die bebaute Ortslage fließt. Das Plangebiet schließt im Norden sowie im Osten an die bebaute Ortslage im Bereich der Alten Landstraße, Am Störbogen und Störblick an. Im Westen wird es von einem Feldweg an der Stör begrenzt. Im Süden grenzt eine Siedlungsfreifläche mit Bolzplatz und Feuerwehrtrainingsgelände sowie der ambulante Pflegedienst und der Kindergarten an.

Eine dem Bebauungsplangebiet zugeordnete Fläche zur Umsetzung einer Kompensations-maßnahme befindet sich im Ortsteil Mirow zwischen dem Wohngebiet Kiekut und der Bebauung an der Kreisstraße K112 (Gemarkung Mirow, Flur 1, Flurstück 29/4).

Planungsziel ist die Ausweisung eines Wohngebietes für eine Einfamilienhausbebauung als Entwicklung bzw. Erweiterung des vorhandenen Wohngebietes „Am Störbogen“.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow hat ebenso am 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 für die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 18 der Gemeinde Banzkow für den Ortsteil Banzkow erfolgt in der Zeit

vom 02.02.2026 bis zum 06.03.2026

durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter

https://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren:

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/

beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 18 der Gemeinde Banzkow per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erhält der Stellungnehmer keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Banzkow, den 13.01.2026

Im Original gezeichnet
Guido Klüver
Bürgermeister der Gemeinde Banzkow

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Wohngebiet am Störbogen“ der Gemeinde Banzkow

Fläche der Kompensationsmaßnahme: