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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 1/2026
Aus dem Amt
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Erinnerung an die Räum- und Streupflicht

Das Amt Crivitz erinnert alle Grundstückseigentümer daran, die in den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden und der Stadt festgelegten Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zum Winterdienst, einzuhalten.

Sobald Schnee und Eis auf Gehwegen, Zufahrten und öffentlichen Flächen auftreten, sind die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Es geht darum, die Gefahr von Ausrutschen, Wegrutschen, Stürzen und ernsthaften Verletzungen so gering wie möglich zu halten.

Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungsstrafen und ggf. Schadenersatzansprüche, wenn Dritte verletzt werden.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung – besonders gegenüber älteren Menschen, Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Straßen und Gehwege im Amtsbereich Crivitz auch im Winter sicher und begehbar bleiben.