Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat am 16.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Consrader Straße II“ und den Entwurf der dazugehörigen Begründung gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24 befindet sich im Süden der Ortslage Consrade, westlich der Consrader Straße und nördlich der Straße Am Hang. Er umfasst das Flurstück 124/3 sowie Teilflächen der Flurstücke 123/31 und 180/4 der Flur 1 in der Gemarkung Consrade mit einer Gesamtfläche von ca. 1,6 ha (sh. Übersichtsplan).
Planungsziel ist die Ausweisung eines Wohngebietes für eine vorwiegende Einfamilienhausbebauung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24 und zur dazugehörigen Begründung erfolgt in der Zeit
vom 06.11.2023 bis zum 08.12.2023
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.geodaten-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice – Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren (https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-
bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html) eingesehen werden.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 24 „Consrader Straße II“ der Gemeinde Plate per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| I. | umweltrelevante Informationen | |
| 1. | Umweltbericht | |
| • | Schutzgebiete und Schutzobjekte |
| • | Schutzgut Mensch |
| • | Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
| • | Schutzgut Boden |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Fläche |
| • | Schutzgut Klima und Luft |
| • | Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
| • | Wechselwirkungen der Umweltauswirkungen einzelner Schutzgüter |
| • | Art und Menge vorhandener Emissionen |
| • | Abfallentsorgung |
| • | Kumulierung von Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete |
| • | Nutzung erneuerbarer Energien |
| • | Prognose zur Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung |
| • | Anderweitige Planungsmöglichkeiten |
| • | Eingriffsbilanzierung |
| • | Ausgleichsbilanzierung |
| • | Begründung zu den grünordnerischen Festsetzungen |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu: | |
| • | relevanten europäischen Vogelarten, Reptilien und Fledermäusen |
| • | Artenschutzrechtliche Prüfung |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| 3. | Maßnahmenkonzept für Brutvögel, Reptilien und Fledermäuse | |
| 4. | Immissionsprognose Lärm | |
| 5. | Baugrundbegutachtung | |
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| II. | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB: | |
| 7.1 | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 30.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
| • | Verkehrsberuhigung |
| • | Löschwasserbereitstellung |
| • | Umgang mit eventuell auftretenden Bodendenkmalen |
| • | Voraussetzungen für die Versickerung von Niederschlagswasser |
| • | Umgang mit evtl. auftretendem Hangwasser |
| • | Auflagen zum Bodenschutz |
| • | Immissionsschutz bezüglich Lärm, Blendung und Feuerungsanlagen |
| 7.2 | Stellungnahme des Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 20.01.2023, FD Umwelt / Untere Naturschutzbehörde mit Anregungen und Hinweisen zu | |
| • | Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
| • | Artenschutz im Artenschutzfachbericht |
| • | Voraussetzungen für Ausnahme vom Artenschutz für die Art Zauneidechse |
| • | Maßnahmenkonzept Artenschutz für Zauneidechse und Brutvögel |
| 7.3 | Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 14.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung | |
| 7.4 | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 27.10.2022 mit Aussagen zur Landwirtschaft, Bodenordnung, Naturschutz, Wasser, Boden und Immissionsschutz | |
| 7.5 | Stellungnahme des Forstamtes Gädebehn vom 04.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu Waldflächen und Waldabstand | |
| 7.6 | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 10.11.2022 mit der Aussage zu bergbaulichen Belangen nach Bundesberggesetz (BbergG) | |
| 7.7 | Stellungnahme eines Bürgers vom 22.11.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
| • | Waldabstand |
| • | einem Vorkommen von Kranichpaar mit Jungtieren |
Die o. g. Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Relevante Lärmemissionsquellen: Verkehr; Orientierungswerte und Anforderungen an den Schutz vor Schall- und Blendwirkungen und weiterer Emissionen; Ausschluss unzulässiger Lärmbelästigung durch die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen; Bedeutung der Naherholung; Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Bestand an Biotoptypen, Grünflächengestaltung und -pflege, Kompensationsmaßnahmen; Erfassung planungsrelevanter Tierarten im Untersuchungsraum (nachgewiesene Arten: Zauneidechse, 27 Brutvogelarten davon 10 mit Brutrevieren im Plangebiet und als potenziell
vorkommend erachtet: diverse Fledermausarten); Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Voraussetzungen für die Umsiedlung von Zauneidechsen, Festlegung von Artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Zauneidechse, Brutvogelarten und Fledermäuse außerhalb und innerhalb des Plangebietes; Berücksichtigung des Waldschutzes durch Einhaltung des 30 m Waldabstandes
Bodenverhältnisse, Leistungsfähigkeit der Teilfunktionen, Vorbelastung durch gewerbliche Nutzung, Versickerungsfähigkeit, Bodenschutz, Umweltauswirkungen durch Versieglung, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen; Auflagen zum Bodenschutz und zum Umgang mit Abfällen und Altlasten; bestehende Bergbauberichtigungen
Verhältnisse von Grundwasser und Oberflächengewässer, Entwässerungskonzept, Gewässerschutz
Bewertung Flächenverbrauch, Nutzung von Innenentwicklungspotenzial
Klimaverhältnisse, Prognose Kleinklimaveränderung
Keine Betroffenheit von Baudenkmalen
Bewertung des betroffenen Landschaftsraumes und des Eingriffs
keine Betroffenheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datebschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Plate gemäß § 4a Absatz 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Plate deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Plate, 16.10.2023
Im Original gezeichnet