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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 11/2023
Aus dem Amt
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Hinweis zum Lagern von Autowracks auf privaten Grundstücken

Immer häufiger kam es in letzter Zeit zu Meldungen über Schrottautos, die auf privaten Grundstücken das Bild der Nachbarschaft schmücken.

Das Ordnungsamt Crivitz weist darauf hin, dass Fahrzeuge, die nicht mehr als solche genutzt werden können, nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall gelten. Somit ist das Lagern der Autowracks auf dem eigenen Grundstück nicht zulässig, auch wenn sie in Zeiten des Ersatzteilmangels als attraktive Spender gelten.

Die Altfahrzeuge müssen nach Altfahrzeug-Verordnung einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden. Bei einem Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Denn besonders von den meist noch enthaltenen Betriebsstoffen geht eine erhebliche Gefahr für die Umwelt aus, sodass ein akuter Handlungsbedarf besteht und vermehrt gegen Verstöße vorgegangen wird.

Um ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die eigenen Altfahrzeuge einer anerkannten Stelle zu übergeben.

Ordnungsamt
Amt Crivitz