Geltungsbereich des B-Plans rot umrandet
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow hat in ihrer Sitzung am 24.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ der Gemeinde Sukow im Bereich des Ortsteils Sukow gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,18 ha und bezieht das Flurstück 79/7, Flur 1, Gemarkung Sukow ein. Im Norden und im Osten befinden sich Ackerflächen. Das Gebiet wird im Süden durch eine vorhandene Biogasanlage und im Westen durch den landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt.
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Nachrüstung der vorhandenen Biogasanlage über eine Anpassung der maximal zulässigen Höhe der baulichen Anlagen, die Berücksichtigung von Flächen für die Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen, die der landschaftsverträglichen Einordnung der technischen Anlage dienen soll. Zweck ist die Aufbereitung des erzeugten Biogases mit einer Gasaufbereitungsanlage zu Biomethan und anschließender Verflüssigung zu Bio-LNG (bio liquid natural gas).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Sukow, den 08.11.2023
Im Original gezeichnet