Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat in ihrer Sitzung am 28.10.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.02.2020 „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zum Thema Windenergie für das gesamte Gemeindegebiet beabsichtigte die Gemeinde Barnin, möglichst konfliktarme Flächen für die Windenergienutzung zu sichern. Zum anderen sollte mit dem sachlichen Teilflächennutzungsplan von der Steuerungsfunktion gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht und somit eine Ausschlusswirkung der Windenergienutzung im übrigen Gemeindegebiet erzielt werden.
Mit den gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der regenerativen Energien durch die Bundesregierung wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten der Steuerung durch die Gemeinden der im Außenbereich zulässigen Windkraftanlagen weiter eingeschränkt. Die Gemeinde hat diese Vorgaben künftig zu berücksichtigen, so dass die Planung aufgegeben wird.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit bekannt gemacht.
Barnin, 19.11.2024
Im Original gez.