Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat in ihrer Sitzung am 28.10.2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 17.02.2020 für den Bebauungsplan Nr. 2 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Hof Barnin“ beschlossen.
Die Planungsunterlagen haben als Vorentwurf vom 07.03.22 - 08.04.22 und als Entwurf vom 05.12.23 - 09.01.24 öffentlich ausgelegen. Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Planung beteiligt.
Mit den gesetzlichen Änderungen zum Ausbau der regenerativen Energien durch die Bundesregierung wurden die planungsrechtlichen Möglichkeiten der Steuerung durch die Gemeinden der im Außenbereich zulässigen Windkraftanlagen weiter eingeschränkt. Die Gemeinde hat diese Vorgaben künftig zu berücksichtigen, so dass die Planung aufgegeben wird.
Der Aufhebungsbeschluss des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit bekannt gemacht.
Barnin, 19.11.2024
Im Original gez.