Titel Logo
Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Sukow: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 18 "Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ der Gemeinde Sukow Ortsteil Sukow gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sukow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage" der Gemeinde Sukow, Ortsteil Sukow und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 79/7, Flur 1 in der Gemarkung Sukow und hat eine Flächengröße von ca. 1,18 ha. Im Norden und im Osten befinden sich Ackerflächen. Das Gebiet wird im Süden durch eine vorhandene Biogasanlage und im Westen durch den landwirtschaftlichen Betrieb begrenzt.

Planungsziel:

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Bestandes der Biogasanlage in Sukow, Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Modernisierung und bauliche Ergänzung der Anlage, Zulassung von Anlagen zur Verarbeitung der Biomasse zu Biogas inklusive der Aufbereitung zu Biomethan, CO2 Verflüssigung und Separation mit allen dazugehörigen baulichen, technischen und sonstigen Anlagen und Sicherung des naturschutzfachlichen Ausgleichs durch Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18 und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit

vom 29.11.2024 bis zum 10.01.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren.

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 18 abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:

I.

umweltrelevanten Informationen

1.

Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

a)

Schutzgut Boden

Beschreibung des Ist-Zustandes, Auswirkungen von Versiegelungen, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Fläche durch die Planung

b)

Schutzgut Wasser

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Planung

c)

Schutzgut Luft und Klima

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Planung

d)

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope

Biotoptypenkartierung mit Bewertung deren Schutzstatus nach § 18 und 19 NatSchAG M-V und Hinweise zur Eingriffsregelung M-V (MLU 2018), Nachweise und Betroffenheit der geschützten Arten, Vogelarten und deren Betroffenheit von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG

e)

Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild durch die Planung, Umgebungswirkung, Schutzwürdigkeit

f)

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Auswirkungen auf den Menschen, Erholungsfunktion der Flächen, Immissionsbewertung

g)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung

h)

Wechselbeziehungen zwischen Schutzgütern

Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch die Planung

i)

Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung

Auflistung und Beschreibung der einzelnen Maßnahmen

j)

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Bewertung und Berechnung des Eingriffes und des Ausgleichs in Natur und Umwelt

2.

Artenschutzfachbeitrag

a)

Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren

b)

Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände

c)

Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

3.

Immissionsschutz-Gutachten

Geruchsimmissionsprognose vom 02.09.2024

II.

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB:

1.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 14.06.2024 mit Anregungen und Hinweisen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung

2.

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 21.06.2024 zu bergbaulichen Belangen nach Bundesberggesetz (BbergG)

3.

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 24.06.2024 und 25.07.2024 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den Themen Gesundheit, Denkmalschutz, Eingriffsregelung, Artenschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz, Lärmschutz, Immissionsschutz

4.

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17.06.2024 zu Boden (Altlasten) und Immissionsschutz

5.

Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 25.06.2024 zu Kampfmitteln

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Sukow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sukow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sukow, 12.11.2024

Im Original gezeichnet

H.-D. Keding
Bürgermeister Gemeinde Sukow

Bereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage“ der Gemeinde Sukow, Ortsteil Sukow