Vermessungsobjekt:
| Gemeinde: | Crivitz, Stadt |
| Gemarkung: | Crivitz |
| Flur: | 26 |
| Flurstück: | 22 und 24 |
| Lagebezeichnung: | Schweriner Chaussee, B 321, Radweg Waldschlösschen - Crivitz |
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs- / Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010
am Mittwoch dem 08.01.2025, um 10.30 Uhr
Treffpunkt: 19089 Crivitz, Schweriner Chaussee 1
ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten mitgeteilt wird, da die Adressen nicht ermittelbar oder der/ die Beteiligten verstorben sind und Erben nicht ermittelt werden können:
Herrn Fritz Cramer
Frau Carola Schwefel-Cramer
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass des Verwaltungsaktes die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besondere Hinweise: | |
| 1. | Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. |
| Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. |
| 2. | Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. |
| Beginn am: | 14.12.2024 |
| Ende am: | 28.12.2024 |
Schwerin, den 15.11.2024
| Ludwigsluster Chaussee 72 | 19061 Schwerin |
| Telefon 0385/395600 | Fax 0385/3956019 |
| E-Mail: info@vb-luebcke.de | |