Die Gemeinde Banzkow hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 13.11.2025 den Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 bzw. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung dargestellt.
Ziel des Planverfahrens ist die Aktualisierung und Änderung der bestehenden Planwerke, um die weitere Entwicklung der Gemeinde Banzkow zu gewährleisten:
| - | Berücksichtigung zwischenzeitlich erstellter Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen usw. |
| - | Überprüfung und Aktualisierung der landschaftsplanerischen Belange |
| - | Überarbeitung und Aktualisierung der Darstellungen der bestehenden Teil-Flächennutzungspläne |
| - | Berücksichtigung aktueller übergeordneter Planungen |
| - | Ausweisung neuer Siedlungsflächen (vor allem Wohnbau-, Mischbau- sowie Gewerbeflächen, Flächen für touristische Zwecke und Flächen für erneuerbare Energien usw.) |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Banzkow wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit
vom 28.11.2025 bis zum 05.01.2026
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter
https://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren:
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/
beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf der Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Banzkow sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| 1. | Umweltbericht zum Flächennutzungsplan mit Stand 06.11.2025 | |||
| a) | Bestandsaufnahme, Bewertung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich folgender Schutzgüter: | ||
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| • | Schutzgut Arten und Biotope, Biotopverbund | |
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| • | Schutzgut Wasser | |
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| • | Schutzgut Klima und Luft | |
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| • | Schutzgut Boden | |
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| • | Schutzgut Fläche | |
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| • | Schutzgut Landschaft | |
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| • | Schutzgut Schutzgebiete | |
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| • | Schutzgut Mensch und Gesundheit | |
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| • | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter | |
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| Zusammenfassung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter: | ||
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| • | Schutzgut Mensch | |
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| Umweltauswirkung: Lärmbelastung durch Verkehr und Neuausweisung der Wohnbauflächen | |
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| Erheblichkeit: | gering |
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| • | Schutzgut Pflanzen und Tiere | |
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| Umweltauswirkung: Heranrücken an Biotope (Neuausweisung am Ortsrand) und Zerschneiden von Lebensräumen durch die geplante Umgehungsstraße | |
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| Erheblichkeit: lokal mittel bis hoch, im Gesamtkontext gering | |
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| • | Schutzgut Boden | |
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| Umweltauswirkung: Bodenversiegelung aufgrund von Neuausweisungen, Neuausweisungen finden auf ökologisch nicht wertvollen landwirtschaftlichen Boden oder im Bestand statt | |
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| Erheblichkeit: im Gesamtkontext als mittel einzustufen | |
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| • | Schutzgut Wasser | |
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| Umweltauswirkung: Rückgang der Versickerung und Steigerung des Oberflächenabflusses durch Neuversiegelung | |
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| Erheblichkeit: gering | |
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| • | Schutzgut Klima, Luft | |
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| Umweltauswirkung: vereinzelt werden bei Neuausweisungen Grundstücke von einer direkten Frischluftzufuhr abgeschnitten; Luftqualität wird durch die Umgehungsstraße in den betroffenen Ortschaften im geringen Maße verbessert | |
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| Erheblichkeit: kaum Auswirkungen | |
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| • | Schutzgut Landschaft | |
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| Umweltauswirkung: Verschlechterung des Landschaftsbildes durch Neuplanungen (die Gewerbefläche G1 hat den größten Einfluss auf das Landschaftsbild) | |
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| Erheblichkeit: teils starke Auswirkungen | |
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| • | Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
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| Umweltauswirkung: Bau- und Bodendenkmale sind nicht oder nur im geringen Maße von Neuausweisungen betroffen | |
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| Erheblichkeit: gering | |
| b) | Natur- / Artenschutz mit Hinweisen zu: | ||
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| • | Lärmimmissionen der Entwicklungsflächen auf angrenzende Bebauung | |
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| • | vorkommenden Tierarten | |
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| • | Schutzwürdigkeit von Arten und Biotope | |
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| • | Beeinträchtigung der Gewässer durch Neubauten | |
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| • | Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund von Neuentwicklungen | |
| 1. | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg von 28.02.2025 mit einer raumordnerischen Bewertung und dem Ergebnis der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung | |
| 2. | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 05.02.2025 zum Thema bergbauliche Belange nach Bundesberggesetz (BBergG) und Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen | |
| 3. | Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 07.02.2025 und 10.02.2025 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den nachfolgend genannten Themen: | |
| • | Hinweise zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes |
| • | Hinweise zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung |
| • | Hinweisen zur Entwicklungsfläche W6 (vormals W7) |
| • | Hinweise zum Immissionsschutz bezüglich den geplanten Wohnbauflächen |
| • | Anregungen zum Umweltbericht bezüglich gesetzlich geschützter Biotope und der Benennung des Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung |
| • | Forderung zur Zuordnung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft |
| • | Forderung zur Darlegung artenschutzrechtlicher Verbotsnormen |
| • | Forderung zur Berücksichtigung von Storchenhorste |
| • | Hinweise zur Beachtung artenschutzrechtlicher belange beim Rückbau von Anlagen |
| 4. | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 30.01.2025 zu den Themen | |
| • | EU-Förderangelegenheiten |
| • | integrierte ländliche Entwicklung |
| • | Natur, Wasser und Boden mit Hinweisen zu den Schutzgebieten und zum Bodenschutz |
| • | Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft mit Hinweisen zu genehmigungsbedürftigen Anlagen |
| 5. | Stellungnahme der Landesforst M-V, Forstamt Friedrichsmoor vom 24.01.2025 zum Thema Waldumwandlung und Waldabstand zu den neu geplanten Bauflächen | |
| 6. | Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Untere Elde vom 23.01.2025 mit Hinweisen zu Gewässerschutzstreifen und Gewässerkreuzungen | |
| 7. | Stellungnahme der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 03.02.2025 mit Hinweisen zur Wasserrahmenrichtlinie und der ökologischen Durchgängigkeit einer Fischaufstiegsanlage | |
| 8. | Stellungnahmen von Bürgern der Gemeinde Banzkow mit Anregungen und Hinweisen zu folgenden Punkten | |
| • | Erhalt des naturnah gestalteten Regenrückhaltebeckens an der Straße „Wischendamm“ und „An`n Warerlock“ |
| • | Vorzug brachliegender Flächen und Baulücken für eine Bebauung |
| • | Verlust der in den geplanten Entwicklungsflächen vorkommenden Arten durch den Wegfall von Lebensräumen |
| • | zu erwartender Baulärm, erhöhter Verkehrslärm, erhöhte Luftverschmutzung und Abgasemissionen durch das Errichten von Gebäuden |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält der Stellungnehmer keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes der Neufassung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Banzkow und der Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nicht rechtzeitig im Verfahren (d. h. nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist) abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Banzkow gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Banzkow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hat eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes (UmwRG) in einem Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG Gelegenheit zur Äußerung gehabt, ist sie im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Verfahren nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Banzkow, den 14.11.2025
Im Original unterschrieben