Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel hat in ihrer Sitzung am 26.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4 „Gewerbegebiet Zapel Siedlung“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 4,62 ha befindet sich südlich der Ortschaft Zapel. Er umfasst das gesamte Flurstück 280/13 der Flur 1 in der Gemarkung Zapel Dorf (sh. Übersichtskarte).
Im Westen des Geltungsbereiches befindet sich die Wohnbebauung von Zapel Siedlung. Im Osten und Süden grenzen Waldgebiete an. Im Norden befinden sich Acker- und Waldflächen.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zur Sicherung des Gebäudebestandes. Es sollen auf dem Grundstück Gewerbeflächen gemäß § 8 BauNVO entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zapel, den 09.12.2024