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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Plate Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 den Entwurf der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Plate (sh. Übersichtsplan). Er grenzt

Im Norden an die Bahnstrecke Schwerin-Parchim sowie ein kleines Waldstück mit dahinterliegender Motocross-Anlage,

Im Osten an ein schmales langgezogenes Waldstück mit dahinterliegender Wohnbebauung der Ortslage Plate,

Im Süden an einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg mit dahinterliegenden Ackerflächen,

Im Westen an das Bergbaugebiet (Tagebau „Plate West“ zur Förderung von Kies und Sand)

Planungsziel:

Planungsziel ist die Aufhebung der Ausweisung einer Teil-Fläche 4.4 als Fläche für die Landwirtschaft und die Ausweisung dieser Teil-Fläche wieder als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit

vom 06.01.2025 bis zum 07.02.2025

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren.

https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html

Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://https://www.bauportal-mv.dein der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Mit dem Entwurf der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:

I.

umweltrelevante Informationen

1.

Umweltbericht

In diesem Planverfahren werden nur die Umweltauswirkungen der Rücknahme der Fläche für die Landwirtschaft zugunsten der Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen betrachtet.

a)

Schutzgut Boden

Durch die Beendigung der Rohstoffgewinnung und Nutzungsaufgabe sind keine Auswirkungen für das Schutzgut zu erwarten. Die Nutzungsaufgabe entspricht der derzeitigen Nutzung und der ausgewiesenen Nutzung.

b)

Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer sind nicht betroffen.

Entsprechend Grundwasserhöhengleichen (ca. 43 - 41 m Fließrichtung Ost) und der Höhenlinien (ca.45m) könnte noch eine ausreichende Deckung des Grundwassers vorhanden sein, bei einer Schutzwürdigkeit, die als gering einzustufen ist.

c)

Schutzgut Luft und Klima

Für das Schutzgut Luft und Klima sind ein geringes bioklimatisches Belastungspotenzial und eine geringe lufthygienische Belastung einzustellen.

Für das Schutzgut Luft und Klima werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet.

d)

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope

Die bestehende Nichtnutzung und die Lebensraumstruktur bleiben erhalten, ein Eingriff in Natur und Landschaft ist nicht zu kompensieren.

Erhebliche Beeinträchtigungen streng und besonders geschützter Arten sind nicht zu erwarten.

e)

Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung

Die Nutzungsaufgabe entspricht der derzeitigen Nutzung und der ausgewiesenen Nutzung.

Landschaftsraum mit hoher bis sehr hoher Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes bei örtlicher Vorbelastung durch ehemalige bzw. benachbarte Nutzung.

f)

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Durch die Beendigung der Rohstoffgewinnung und Nutzungsaufgabe werden keine Auswirkungen mehr entstehen.

g)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Durch die Rohstoffgewinnung nicht relevant.

h)

Schutzgebiete

Natura 2000 - Schutzgebiete - VSG (SPA)- DE 2235-402 Schweriner Seen - in ca. 900 m Entfernung nördlich der Aufhebungsfläche, keine Beeinträchtigungen

nationale Schutzgebiete - L 22b „Lewitz“ - Landkreis Parchim (jetzt Landkreis Ludwigslust-Parchim) ca. 200m nördlich hinter der Bahnlinie, keine Beeinträchtigungen

nationale Schutzobjekte - im Geltungsbereich befinden sich keine in den Umweltkarten verzeichneten §20-Biotope

i)

Wechselbeziehungen zwischen Schutzgütern

Eine Verstärkung von erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen ist nicht zu erwarten.

j)

Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung

Maßnahmen sind nicht erforderlich.

k)

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist nicht erforderlich.

2.

Artenschutzfachbeitrag

a)

Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren

Bau,- Anlage und Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind nicht einzustellen.

b)

Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände

Durch die Beendigung der Rohstoffgewinnung und Nutzungsaufgabe sind keine Auswirkungen zu prüfen. Die Nutzungsaufgabe entspricht der derzeitigen Nutzung und der ausgewiesenen Nutzung.

Erhebliche Beeinträchtigungen streng und besonders geschützter Arten sind nicht zu erwarten.

c)

Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen sind nicht erforderlich.

II.

vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

1.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 06.10.2023 mit Hinweisen zu Zielen der Raumordnung und Landesplanung

2.

Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust Parchim vom 04.12.2023 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den Themen Gesundheit, Bauleitplanung, Vermessung, Immissionsschutz

3.

Stellungnahme des Forstamtes Friedrichsmoor vom 12.09.2023 mit Forderungen und Hinweisen zum Wald.

4.

Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 09.10.2023 zu bergbaulichen Belangen nach Bundesberggesetz (BbergG)

5.

Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 18.09.2023 zu Naturschutz, Wasser, Boden und Immissionsschutz.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter http://www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Plate deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate nicht von Bedeutung ist.

Plate, 09.12.2024

Im Original gezeichnet
M. Spelling
Bürgermeisterin Gemeinde Plate

Bereich der Teil-Aufhebung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Plate

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