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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 12/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Barnin über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Barnin II“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat in ihrer Sitzung am 25.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Barnin II“ zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage Barnin II, gemäß § 12 BauGB einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB, gefasst.

Plangebiet:

Die Vorhabenfläche liegt ca. 1160 m südöstlich der Ortslage Barnin, ca. 90 m östlich der Ortslage Hof Barnin und ca. 626 m nordwestlich der Ortslage Wessin.

Die umliegenden Flächen im Norden, Osten, Süden und Westen sind überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Im Südwesten grenzt in unmittelbarer Nähe die Ortslage Hof Barnin mit dem dort bestehenden Aufschluss der Probearbeiten zum Abbau der vorhandenen Kiesbestände an.

Der Geltungsbereich von ca. 49,2 ha umfasst folgende Flurstücke:

Gemeinde Barnin; der Gemarkung Barnin, Flur 1,

Flurstücke 222/2 (Teilfl.), 222/1, 222/2 (Teilfl.), 223, 224, 225, 226, 231, 232/1, 239, 240, 244, 245 (Teilfl.), 246 (Teilfl.), 331 (Teilfl.), 332, 333 und 334 (Teilfl.), 257/2, 259/2, 260/6, 260/7

Planungsziel und -zweck:

Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarenergiepark Barnin II“ der Gemeinde Barnin zur Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage“ geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Barnin, den 09.12.2024

Im Original gez.
Stephan Stange
Der Bürgermeister
Übersichtsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches