Die Gemeindevertretung der Gemeinde Raben Steinfeld hat am 19.08.2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9 „Kommunaler Bauhof“ gefasst. Das Planverfahren erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 2 BauGB.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1 500 m² befindet sich im Oberdorf von Raben Steinfeld, östlich der Leezener Straße, südlich angrenzend an die bestehende Bebauung und umfasst das Flurstück 155/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 90/30, 155/3 und 156 der Flur 1 in der Gemarkung Raben Steinfeld (sh. Übersichtskarte).
Das Planungsziel ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des kommunalen Bauhofes.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB über den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 06.01.2025 bis zum 07.02.2024
durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren.
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9 abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt (https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raben Steinfeld, 09.12.2024