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Crivitzer Amtsbote
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Plate über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung der Gemeinde Plate für den Ortsteil Peckatel nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Übersichtsplan – Geltungsbereich Ergänzungssatzung Peckatel

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat am 05.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Lage des Satzungsgebietes:

Das Satzungsgebiet liegt in der Gemeinde Plate, am Ortsrand des Ortsteils Peckatel am südöstlichen Ende des Zietlitzer Wegs. Nördlich grenzt das Satzungsgebiet an Wohnbauflächen mit privatem Gartenland, östlich sind ein landwirtschaftliches Gebäude und Nebenanlagen vorhanden, südlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und weslich der Zietlitzer Weg und ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Als einzubeziehende Außenbereichsflächen sind die Flurstücke 454/1 (tlw.) und 254/4 (tlw.) der Flur 2 in der Gemarkung Peckatel mit einer Fläche von ca. 1.478 m² bestimmt (sh. Übersichtsplan).

Planungsziel:

Planungsziel ist die Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke zwecks Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Ergänzungssatzung und zur dazugehörigen Begründung erfolgt in der Zeit

vom 04.03.2024 bis zum 12.04.2024

durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.

Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice – Planen & Bauen – Bauleitplanung – Beteiligungsverfahren (https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html) eingesehen werden.

Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung der Gemeinde Plate per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit bekannt gemacht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt (https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/) zu entnehmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Peckatel gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Plate deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Plate, den 12.02.2024

Im Original gez.
R. Radscheidt
Bürgermeister der Gemeinde Plate