Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Die Gemeinde Sukow hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 18.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd – Bereich Zietlitz“ der Gemeinde Sukow und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB bzw. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 8,6 ha und befindet sich auf Teilflächen der Flurstücke 57/1, 59/2, 60 und 61 der Flur 1 der Gemarkung Zietlitz.
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Gemeindegrenze Pinnow und den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow, im Osten durch den Kiessee und das Kieswerk sowie durch die Wohnbebauung im Ortsteil Zietlitz und im Süden und Westen durch den Kiessee und das Kieswerk.
Im Plangebiet ist der Kiesabbau abgeschlossen. Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage zur Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 03.03.2025 bis zum 04.04.2025
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice/ Planen & Bauen/ Bauleitplanung/ Beteiligungsverfahren:
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/ beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| I. | umweltrelevanten Informationen | ||
| 1. | Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (PfaU GmbH Marlow, Juli 2024) | ||
| a) | Bestandsaufnahme, Bewertung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung folgender Schutzgüter: | |
|
| • | Schutzgut Fauna und Flora |
|
| • | Schutzgut Wasser |
|
| • | Schutzgut Klima und Luft |
|
| • | Schutzgut Boden |
|
| • | Schutzgut Fläche |
|
| • | Schutzgut Landschaft |
|
| • | Schutzgut Schutzgebiete |
|
| • | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
|
| • | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| b) | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung | |
| c) | Übersichtskarten (Brutvogelkartierung, Reptilien, Gesteins-, Abgrabungs- und Aufschüt-tungsbiotope, Wälder) | |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PfaU GmbH Marlow, Mai 2024) mit Informationen zu | ||
| a) | Vorhabenwirkung und Relevanzprüfung | |
| b) | Bestandsdarstellung und Abprüfen der Verbotstatbestände zu | |
|
| • | Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie - relevante Säugetiere, Reptilien, Amphibien und Insekten |
|
| • | Europäische Vogelarten nach VSchRL |
| c) | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen | |
| 3. | Entwurf Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 (Verpflichtungen zum Natur- Arten- und Umweltschutz hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen) | ||
|
| ||
| II. | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB: | ||
| 1. | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 03.11.2023 mit einer raumordnerischen Bewertung und dem Ergebnis der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung | ||
| 2. | Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 06.11.2023, 14.11.2023, 23.11.2023 und 24.11.2023 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den nachfolgend genannten Themen | ||
| • | Brand- und Katastrophenschutz hinsichtlich Löschwasserversorgung und Angriffswegen | |
| • | Gesundheit | |
| • | Immissionsschutz hinsichtlich Lärm- und Blendwirkung | |
| • | Bodendenkmalpflegerischer Aspekt bezüglich der Anzeigepflicht bei Funden von Bodendenkmalen | |
| • | Naturschutz und Landschaftspflege (u. a. redaktionelle Hinweise, Mahdgut) | |
| • | Spezieller Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (u. a. redaktionelle Hinweise, Kartierungen, Amphibien, Säugetiere, Reptilien, Brut- und Rastvogel, Festsetzungen und Vermeidungsmaßnahmen) | |
| • | Wasser und Boden (u. a. Trinkwasserschutzzone III, Niederschlagswasser, Altlasten, Abfuhr von Fremdstoffen und Müll, Einbau von Fremdmaterial) | |
| 3. | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17.10.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu den Themen | ||
| • | Naturschutz, Wasser und Boden | |
| • | Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft (u. a. Bestandschutz einer Flüssiggaslagerbehälteranlage) | |
| 4. | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Friedrichsmoor vom 13.10.2023 zum Thema Wald, Abstand zum Wald | ||
| 5. | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Gädebehn vom 27.10.2023 zum Thema Wald, Abstand zum Wald | ||
| 6. | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 30.10.2023 zum Thema bergbauliche Belange nach Bundesberggesetz (BbergG), Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen | ||
| 7. | Stellungnahme eines Bürgers vom 13.11.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu den Punkten B-Plan-Zeichnung, Anpflanzungen an der Anlage, Wanderwege im Kiestagebau, Ausgleichsflächen für Säugetiere, Vögel, Amphibien, ansässiger Seeadler, bergbaurechtliche Themen, Kompensationsmaßnahmen | ||
| 8. | Stellungnahme eines Bürgers vom 13.12.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu den Punkten Kreuzkröten, Biber, Flußregenpfeifer, Zauneidechse, Artenschutzfachbeitrag, Verschattung der Fläche, Vorschläge zu Vermeidungsmaßnahmen | ||
| |||
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Sukow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sukow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Sukow, 06.02.2025