Die Gemeinde Sukow hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 18.12.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Zietlitz und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 bzw. § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Zietlitz erstreckt sich über eine Fläche von ca. 8,6 ha und befindet sich auf Teilflächen der Flurstücke 57/1, 59/2, 60 und 61 der Flur 1 der Gemarkung Zietlitz.
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Gemeindegrenze Pinnow und den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Photovoltaikanlage Kieswerk Pinnow Süd“ der Gemeinde Pinnow, im Osten durch den Kiessee und das Kieswerk sowie durch die Wohnbebauung im Ortsteil Zietlitz, im Süden und Westen durch den Kiessee und das Kieswerk.
Die 5. Änderung des F-Plans umfasst das Ziel, die Flächen, die derzeit als Fläche für Abgrabungen (Kiese und Kiessande), als Wasserfläche und als Sukzessionsfläche dargestellt sind, nun als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage (PVA) zur Erzeugung von erneuerbaren Energien aus einer Freiflächenphotovoltaikanlage auszuweisen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Bereich Zietlitz und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 03.03.2025 bis zum 04.04.2025
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amtcrivitz.de in der Rubrik Bürgerservice- Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren:
https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/
beteiligungsverfahren/index.html
Die Unterlagen werden ebenso über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung zugänglich gemacht.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de, vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sukow sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
| I. | umweltrelevanten Informationen | ||
| 1. | Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (PfaU GmbH Marlow, Juni 2024) | ||
| a) | Bestandsaufnahme, Bewertung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung folgender Schutzgüter: | |
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| • | Schutzgut Fauna und Flora |
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| • | Schutzgut Wasser |
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| • | Schutzgut Klima und Luft |
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| • | Schutzgut Boden |
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| • | Schutzgut Fläche |
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| • | Schutzgut Landschaft |
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| • | Schutzgut Schutzgebiete |
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| • | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
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| • | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| b) | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung | |
| c) | Übersichtskarten (Brutvogelkartierung, Reptilien, Gesteins-, Abgrabungs- und Aufschüttungsbiotope, Wälder) | |
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| II. | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB: | ||
| 1. | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 03.11.2023 mit einer raumordnerischen Bewertung und dem Ergebnis der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung | ||
| 2. | Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 02.11.2023 zum Thema bergbauliche Belange nach Bundesberggesetz (BBergG), Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen | ||
| 3. | Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 06.11.2023, 13.11.2023, 24.11.2023 und 27.11.2023 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den nachfolgend genannten Themen | ||
| • | Brand- und Katastrophenschutz | |
| • | Gesundheit hinischtlich Grundwasser und angrenzende Wohngrundstücke | |
| • | Immissionsschutz hinsichtlich Lärm- und Blendwirkung | |
| • | Naturschutz und Landschaftspflege | |
| • | Spezieller Artenschutz nach § 44 Abs. 1 BNatSchG | |
| • | Wasser und Boden (u. a. Trinkwasserschutzzone III, Altlasten, Abfuhr von Fremdstoffen und Müll, Einbau von Fremdmaterial) | |
| 4. | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 17.10.2023 zu den Themen | ||
| • | Naturschutz, Wasser und Boden | |
| • | Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft (u. a. Bestandschutz einer Flüssiggaslagerbehälteranlage) | |
| 5. | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Friedrichsmoor vom 17.10.2024 zum Thema Wald und Abstand zum Wald | ||
| 6. | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Gädebehn vom 02.11.2024 zum Thema Wald und Abstand zum Wald | ||
| Stellungnahme eines Bürgers vom 13.11.2023 mit Anregungen und Hinweisen zu den Punkten B-Plan-Zeichnung, Anpflanzungen an der Anlage, Wanderwege im Kiestagebau, Ausgleichsflächen für Säugetiere, Vögel, Amphibien, ansässiger Seeadler, bergbaurechtliche Themen, Kompensations-maßnahmen | ||
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt – Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sukow für den Ortsteil Zietlitz und der Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sukow für den Bereich Zietlitz gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Sukow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Sukow, den 06.02.2025
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