Das Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt die Auslegung der Vorplanung zur Information der Öffentlichkeit.
Die Unterlagen des Vorentwurfes liegen in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023
im Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz Büro 125 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: www.amt-crivitz.de/das-amt/aktuelles/bekanntmachungen/ zur Einsichtnahme eingestellt.
Innerhalb dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zur Vorplanung schriftlich, per E-Mail an sandra.borchert@amt-crivitz.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift gebracht werden. Eventuelle Einwendungen sind spätestens zwei Wochen nach Planungsauslegung zu erheben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.
Crivitz, den 30.03.2023