Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Die Gemeinde Banzkow hat in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung am 29.02.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage Dechows Koppel" der Gemeinde Banzkow, Ortsteil Goldenstädt und den Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Beteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 52,1 ha in der Gemarkung Goldenstädt, Flur 5, Flurstück 34 teilweise. Er liegt westlich der Ortschaft Goldenstädt.
Die Fläche des Geltungsbereiches wird begrenzt im Norden durch das Flurstück 28 als Verkehrsfläche der Kreisstraße K 112 und dahinter sich anschließender landwirtschaftlicher Nutzung, im Osten durch die Teilfläche des Flurstückes 34 mit landwirtschaftlicher Nutzung, sich daran anschließender Wegeparzelle mit einem Wirtschaftsweg und die Verkehrsfläche der Bundesautobahn BAB 14 auf dem Flurstück 29, im Süden durch das Flurstück 38 mit landwirtschaftlicher Nutzung und im Westen durch das Flurstück 37 mit Bäumen (waldähnlich) bewachsen, durch das Flurstück 36 als Verkehrsfläche der Landesstraße L 072 und das Flurstück 35 mit Grünstrukturen.
Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Solarpark zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Ackerfläche. Zweck ist die Erzeugung von Solarenergie.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 und zur dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht erfolgt in der Zeit
vom 02.04.2024 bis zum 06.05.2024
durch Veröffentlichung im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de in der Rubrik Pläne in Aufstellung.
Die Unterlagen können ebenso auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Bürgerservice - Planen & Bauen - Bauleitplanung - Beteiligungsverfahren https://www.amt-crivitz.de/buergerservice/planen-bauen/bauleitplanung/beteiligungsverfahren/index.html eingesehen werden.
Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten im Amt Crivitz, Amtsstraße 5 in 19089 Crivitz, Zimmer 126 zu jedermanns Einsicht statt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 per E-Mail an bauleitplanung@amt-crivitz.de vorgebracht werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderen Weg, u. a. schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift, abgegeben werden. Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
I. | umweltrelevanten Informationen | |
| 1. | Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung | |
| a) | Schutzgut Boden |
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| Beschreibung des Ist-Zustandes, Bodenfunktionsbewertung, Auswirkungen von Versiegelungen, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Fläche durch die Planung |
| b) | Schutzgut Wasser |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch die Planung |
| c) | Schutzgut Klima / Lufthygiene |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Planung |
| d) | Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope |
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| Biotoptypenkartierung mit Bewertung deren Schutzstatus nach § 18 und 19 NatSchAG M-V und HzE (MLU 2018), Nachweise und Betroffenheit der geschützten Arten, Vogelarten und deren Betroffenheit von Verbotsbeständen des § 44 Absatz 1 BNatSchG, (Brutvögel, Amphibien und Reptilien, Fledermäuse, Klein-/ Mittelsäuger, Großwild, Waldameise, Pflanzen/ Biotope) |
| e) | Schutzgut Landschaftsbild / Erholung |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschafts-/Ortsbild durch die Planung, Umgebungswirkung, Schutzwürdigkeit |
| f) | Schutzgut Mensch und seine Gesundheit |
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| Auswirkungen auf den Menschen, Erholungsfunktion der Flächen, Lärmemissionen durch die Photovoltaikfreiflächenanlage, Blendwirkung der Solarmodule |
| g) | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung, Beeinträchtigung von Schutzgütern) |
| h) | Wechselbeziehungen zwischen Schutzgütern |
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| Bestandserfassung, Prognose und Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern durch die Planung |
| i) | Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung und Minimierung |
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| Auflistung und Beschreibung der einzelnen Maßnahmen |
| j) | Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
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| Bewertung und Berechnung des Eingriffes und des Ausgleichs in Natur und Umwelt |
| 2. | Artenschutzfachbeitrag | |
| a. | Beschreibung des Vorhabens und der Wirkfaktoren |
| b. | Bestandsdarstellung sowie Prüfung der Verbotsbestände |
| c. | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| 3. | Bestands- und Maßnahmenkarte | |
| (Biotoptypen, Einzelbäume, planungsrelevante Tierarten wie Feld-, Heidelerche, Horst Rotmilan und Mäusebussard) | |
| 4. | Blendgutachten | |
| (Untersuchung und Bewertung möglicher Blendwirkungen durch die PV-Anlage) | |
| a. | Bewertung der Immissionen |
| b. | Blendwirkungen Straßenverkehr |
II. | vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB: | |
| 1. | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 07.12.2022 zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Bodenpunkten, Infrastrukturkorridor, Vorbehaltsgebiet Tourismus und Hinweisen zur Vereinbarkeit mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung | |
| 2. | Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 05.01.2023 mit Anregungen, Hinweisen, Forderungen zu den nachfolgend genannten Themen sowie Stellungnahme vom 20.01.2023 und 23.03.2023 zum Thema Umwelt | |
| • | Bodenschutz (Erdarbeiten, Fremdstoffen, Ablagerungen, Schadstoffen) |
| • | Immissionsschutz (Lärm, Reflexionen) |
| • | Baubedingte Schallemissionen |
| • | Vorkommen besonders schutzwürdiger bzw. empfindlicher Lebensräume oder Arten |
| • | Flächeninanspruchnahme |
| • | Lebensraumentzug für Mittel- und Großsäuger |
| • | Kollisionen und Beeinträchtigungen von Vögeln |
| • | UVP-Prüfung |
| • | geschützten Biotopflächen |
| • | Eingriffsbilanzierung |
| • | Ausgleichsmaßnahmen sowie kompensationsmindernde Maßnahmen |
| • | Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen |
| 3. | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 28.11.2022 zu den Themen | |
| • | landwirtschaftliche Fläche, „Natura 2000" (Europäische Vogelschutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung) |
| • | Wasser |
| • | Boden |
| • | Immissions- und Klimaschutz |
| • | Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| 4. | Stellungnahme der Landesforst M-V Forstamt Friedrichsmoor vom 18.11.2022 zum Thema Wald, Abstand zum Wald | |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzinformationen Bauleitplanung“ auf der Homepage des Amtes Crivitz unter www.amt-crivitz.de in der Rubrik Das Amt - Datenschutz im Amt https://www.amt-crivitz.de/das-amt/datenschutz-im-amt/ zu entnehmen.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Banzkow gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Banzkow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Banzkow, 11.03.2024
Im Original gezeichnet
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage Dechows Koppel“ der Gemeinde Banzkow, Ortsteil Goldenstädt